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Hund und Pferd - Wer haftet bei einem Schaden?

Richterhammer

Wenn sich Hunde und Pferde in der Natur begegnen, ist ein besonderes Maß an Rücksicht notwendig. Beide Tiere können gleichermaßen auf den anderen Vierbeiner eine erschreckende Wirkung haben.

Darum müssen Pferdehalter und auch Hundehalter bei einem Zusammentreffen wachsam reagieren, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Erst im August 2017 musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem solchen Unfall befassen. Wie ist der Fall ausgegangen?

Ein freilaufender Hund und die Begegnung mit zwei Reitern

Im August 2014 kam es zu einem Unfall zweier Reiter, die mit ihren Pferden einen Ausritt unternommen haben. Eine Hundehalterin war zur gleichen Zeit unterwegs, der Hund bewegte sich ohne Leine und folgte zunächst den beiden Pferden. Die Halterin des Hundes wollte ihren Hund mit der Hundepfeife zur Rückkehr bewegen. Als das nicht auf Anhieb gelang, pfiff sie mindestens noch ein weiteres Mal mit der Pfeife. Dabei gingen die Pferde durch und warfen die Reiter ab. Der Halter beider Pferde und gleichzeitig einer der geschädigten Reiter forderte Schadensersatz von der Hundehalterin.

Haben die Pfiffe die Reaktion der beiden Pferde ausgelöst?

Der Kläger vertrat die Auffassung, dass das Scheuen der Pferde allein dadurch zustande gekommen sei, dass der Hund zunächst die Verfolgung aufgenommen hat und dann die Halterin nach ihm mehrfach gepfiffen hätte. Daher legte er Klage ein, da die Hundehalterin aus seiner Sicht für die verursachten Verletzungen hafte müsse. Die Hundehaftpflicht der Hundehalterin zahlte daraufhin 1.000 € Schmerzensgeld. Der Kläger forderte hingegen ein höheres Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Hundehaftpflicht auch für die künftig zu behandelnden Unfallfolgen einstehen solle.

Landgericht Karlsruhe: Hundehalter gegen Reiter

Zunächst verurteilte das Landgericht Karlsruhe die Hundehalterin, sich mit einer Quote von 30 Prozent an dem Schaden zu beteiligen. Die Halterin des Hundes hätte bereits nach dem ersten Pfiff erkennen müssen, dass die Pferde auf weitere Pfiffe unkontrolliert reagieren würden. Die Quotelung kann daher zustande, dass auch die betroffenen Reiter einen Teil ihres Schadens tragen mussten, da sich mit dem Scheuen der Pferde eine typische Tiergefahr verwirklicht hat.

Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte die Schuld der Hundehalterin

Beide Parteien gingen gegen das Urteil des Landgerichtes Karlsruhe in Berufung. Hier führte die Berufung zur Abweisung der Klage. Entgegen der Richter am Landgericht befand das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass die Hundehalterin keine Schuld an dem Unfall treffe. Vielmehr stellte die Nutzung der Hundepfeife eine angemessene Reaktion dar, um den freilaufenden Hund zu sich zurück zu beordern. Schließlich wollte sie damit vermeiden, dass die Pferde durch den herannahenden Hunden erschreckt werden. Sie musste auch nicht zwangsläufig erkennen, dass die Pferde bereits nach dem ersten Pfiff nervös reagiert hätten. Dazu konnte der Kläger, also der geschädigte Reiter, nicht ausreichend darlegen, dass die Pferde allein wegen der Pfiffe gescheut hatten. Die Klage wurde damit abgewiesen.

Pferd blickt neugierig aus seiner Box

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Warum ist Versicherungsschutz für Hunde und Pferde unverzichtbar?

Ein Vorgang, der sich in der freien Natur überall erneut zutragen kann: Hund trifft auf Pferd und es kommt zu einem Unfall. Entweder scheut das Pferd, weil beim Hund der Jagdinstinkt geweckt wird oder das Pferd tritt beim Ausritt einen an der Leine laufenden Hund und verletzt ihn. Denkbar ist alles. Letztendlich führt die Verwirklichung der Tiergefahr zu einem solchen Unfall und die jeweiligen Halter von Pferd oder Hund haften für die Folgen.

Die Verwirklichung der Tiergefahr bedeutet, dass ein Hund oder ein Pferd aus dem tiertypischen Verhalten heraus einen Schaden verursachen. Eine Haftung der Tierhalter ist hier grundsätzlich gegeben, es hängt dann davon ab, welches Tier den Unfall verursacht hat. Der Halter trägt dann die volle Verantwortung für den Schaden. Daher ist für Hundefreunde die Hundehaftpflicht und für Reitfreunde die Pferdehaftpflicht unverzichtbar, damit die Folgen eines Unfalles abgedeckt sind und nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Der Tritt mit dem Huf kann beim Hund schwere Verletzung auslösen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Das kann dann durchaus im vierstelligen Bereich liegen. Ebenso ist durch die Attacke eines Hundes das Scheuen des Pferdes möglich. Wird dabei auch noch Reiter abgeworfen, dürften die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen noch um ein Vielfaches höher ausfallen.