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Hund beißt Mensch - Die Konsequenzen

Hunde kämpfen

Vorsicht vor dem Hund - ein Hinweis, den wir häufig auf Gartentoren lesen können oder bei einer Begegnung mit einem Hundehalter gesagt bekommen. Oftmals steht hinter dieser Warnung das Wissen des Hundehalters, dass sein Vierbeiner zuweilen unberechenbar reagieren kann. Viele Hundehalter sind der Ansicht, dass mit einer solchen Warnung die Verantwortung für einen Schaden dem Geschädigten zugeschoben werden kann. Das ist bei weitem nicht so. Erst kürzlich hat ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg dokumentiert, wie weitreichend die Haftung des Hundehalters reicht.

Die Tierhalterhaftung löst generell Schadenersatzansprüche aus

Wer einen Hund hält, muss auch für alle Schäden aufkommen, die der Vierbeiner verursacht. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so festgelegt. Für solche Fälle benötigst Du eine spezielle Versicherung, nämlich die Hundehaftpflicht. Die Privathaftpflicht zahlt nicht, wenn durch Deinen Hund jemand zu Schaden kommt. Daher haben mehrere Bundesländer bereits die Hundehaftpflicht als Pflichtversicherung in die jeweiligen Hundegesetze aufgenommen. Sollte ein Schadenersatzanspruch tatsächlich mal ungerechtfertigt sein, so übernimmt die Hundehaftpflicht die Vertretung Deiner rechtlichen Interessen und wehrt den Anspruch notfalls auch gerichtlich ab.

Wunden nach Hundebiss - Hundehaftpflicht muss zahlen

Eine Frau war zu einer Geburtstagsfeier eins Bekannten eingeladen. Im Haus und auf dem Grundstück lief auch der Hund des Hausherrn frei herum. Diesen hatte er knapp drei Wochen zuvor aus einem Tierheim in Rumänien mitgebracht. Bei der Feier beugte sich die Frau lediglich zum Hund herunter, dieser biss unvermittelt zu und fügte ihr schwere Gesichtsverletzungen zu. Diese mussten notärztlich behandelt und mehrfach operiert werden. Im weiteren Verlauf verklagte die Besucherin den Hundehalter auf Schadensersatz.

Mitverschulden beim Hundebiss?

Der beklagte Hundehalter wies jede Schuld von sich. Er habe auf der Feier die Gäste darauf hingewiesen, dass der Hund nicht gestreichelt werden und auch keine Leckerlis bekommen sollte. Daher träfe die Geschädigte ein erhebliches Mitverschulden. Das Landgericht Oldenburg sah den Sachverhalt jedoch völlig anders. Eine Haftung des Hundehalters ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich jemand ohne triftigen Grund und bewusst in eine gefährliche Situation begibt. Die Klägerin hatte den Hund jedoch nicht gefüttert oder gestreichelt, sondern sich lediglich zu ihm heruntergebeugt. In Anbetracht der Tatsache, dass der Hund auf der Feier frei herumlief, musste sie auch nicht damit rechnen, dass der Hund unvermittelt zubeißen würde.

Haftung nach Hundebiss liegt beim Hundehalter

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste sich im Herbst 2017 mit der Berufung des beklagten Hundehalters befassen. Auch hier kamen die Richter zu der Ansicht, dass der verletzten Klägerin kein Mitverschulden anzurechnen sei. Schon das bloße Freilaufen des Hundes auf einer Feier macht eher deutlich, dass von dem Hund keine nennenswerte Gefahr ausgeht. Wenn allein das bloße Zuwenden zum Hund der Auslöser des Bisses war, so liegt kein Mitverschulden der Geschädigten vor. Damit musste die Besucherin nicht rechnen. Der beklagte Hundehalter zog nach entsprechenden Hinweisen die Berufung zurück.

Hund

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Verletzungen von Menschen sind eine teure Angelegenheit

Der Biss in das Gesicht durch einen Hund geht in der Regel mit einer medizinischen Behandlung des Geschädigten einher. Nicht zuletzt auch dadurch, dass es durch einen Hundebiss zu einer Infektion kommen kann. Unter Umständen sind, wie in dem geschilderten Fall, sogar noch Operationen notwendig. Die Krankenkasse, die die ärztliche Behandlung bezahlt, schaut sehr genau nach, wer für den Biss verantwortlich ist und wird danach den Hundehalter in Regress nehmen.

Schlimmer wird es, wenn durch einen Hund ein Mensch schwer verletzt wird, dass die Gesundheit nicht vollständig wieder hergestellt werden kann. Diese Fälle sind zwar recht selten, lösen aber Kosten im sechsstelligen Bereich aus. Für die muss der Hundehalter ebenfalls geradestehen, ob er sich nun mit der Hundehaftpflichtversicherung abgesichert hat oder auch nicht. In jedem Fall können Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeldklagen ohne den Schutz der Hundehaftpflicht den finanziellen Ruin bedeuten – im schlimmsten Fall sogar für den Hundehalter und den Geschädigten. Auf die genannten 100.000 Schäden pro Jahr kommen immerhin rund 20.000 Bissverletzungen gegenüber Menschen.

Hund beißt anderen Hund

Auch bei diesem Szenario, wenn der eigene Hund einen fremden Hund beißt oder umgekehrt, kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten und Fragen. Wer für den entstandenen Schaden durch die Bissverletzung aufkommen muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bestimmte Faktoren wie etwa der Umstand, ob beide oder nur ein Hund bei dem Vorfall angeleint waren oder von welchem Tier der Angriff ausging, spielen dabei eine Rolle. Auch die Berücksichtigung der sogenannten Tiergefahr, also das Risiko, das durch das typische Verhalten des Tiers besteht, kann Einfluss auf die Haftungsfrage üben. In jedem Fall ist es ein großer Vorteil, im Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung zu sein. Je nach Sachlage kommt diese schließlich ganz oder zumindest für einen Teil des Schadens auf.

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