Hundehaftpflicht

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Hundesitter und Fremdhüter in der Hunde­haftpflicht

Was hat es mit den Begriffen Hundesitter und Fremdhüter in der Hundehaftpflicht auf sich? Sind diese durch die Hundeversicherung auch geschützt? Worauf Du achten solltest, haben wir für Dich einmal zusammengetragen.

Unsere Vorab-Info für Dich:
Passen Freunde oder Bekannte hin und wieder unentgeltlich auf Deinen Hund auf, dann handelt es sich bei ihnen um sogenannte private Fremdhüter. Damit Dein Hund auch versichert ist, wenn sie ihn beaufsichtigen, sollte das Fremdhüterrisiko in Deiner Hundehaftpflicht eingeschlossen sein. Das ist mittlerweile zum Glück bei fast allen Hundehaftpflicht-Tarifen der Fall. Dennoch solltest Du beim Leistungsvergleich auf den Passus „Hüten durch dritte Personen“ achten, denn es gibt zum Teil Unterschiede in der Deckungssumme. Damit Du optimal abgesichert bist, erklären wir Dir auf dieser Seite alles, was Du über Fremdhüter in der Hundehaftpflicht wissen solltest.


Hafte ich als Hundehalter für Schäden bei Fremdhütung?

Hundesitterin mit Hund beim Spaziergang

Grundsätzlich haftest Du für alle Schäden, die Dein Vierbeiner verursacht. Du musst also auch die Kosten für Schäden übernehmen, die entstehen, während er in Obhut Deiner Freunde oder Bekannten ist. Oftmals ist das Schadensrisiko in solchen Situationen sogar größer, schließlich kennen sie Deinen Hund nicht so gut wie Du. Haftbar gemacht werden können sie daher auch nur für Schäden, bei denen ihnen Mitverschulden nachgewiesen wird.

Anders sieht es jedoch aus, wenn ein gewerblicher Hundesitter auf ihn aufpasst oder Du Deinen Vierbeiner in eine Hundepension gibst. In der Regel müssen diese gewerblichen Fremdhüter dann auch für die Schäden aufkommen, die er unter ihrer Aufsicht verursacht. Vorausgesetzt es besteht ein Verwahrungsvertrag. Ansonsten haftest Du auch in diesen Fällen für die Schäden Deines Hundes. Hinzu kommt, dass in vielen Hundehaftpflichtversicherungen nur private Fremdhüter eingeschlossen sind.

Info: Wenn Du Dich mit einem anderen Hundebesitzer abgesprochen hast und Ihr regelmäßig gegenseitig auf Eure Vierbeiner aufpasst, handelt es sich nicht mehr um eine reine Gefälligkeit. Im Schadenfall könnte das Gericht von einem stillschweigend getroffenen Verwahrungsvertrag ausgehen.


Wer gilt als privater Fremdhüter in der Hundehaftpflicht?

Der Hund wird vom Nachbar betreut

Wichtig ist, dass Dein Vierbeiner unentgeltlich beaufsichtigt wird. Ist das der Fall, gelten Deine

  • Verwandten
  • Freunde
  • Nachbarn
  • Arbeitskollegen

als private Fremdhüter. Sie sind also über die Hundehaftpflicht abgesichert, sofern Du Dich für einen Tarif entschieden hast, bei dem das „Hüten durch dritte Personen“ eingeschlossen ist. Bei den Tarifen in unserem Online-Rechner ist das Fremdhüterrisiko immer mitversichert.

Diese Kosten trägt die Hundehaftpflicht bei Fremdhütern

Sind Fremdhüter mitversichert, kommt die Hundehaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Die Versicherung übernimmt also die Reparaturkosten, wenn Dein Vierbeiner beispielsweise ein Auto beschädigt. Und auch Schmerzensgeldansprüche sowie die Heilbehandlungskosten von geschädigten Personen sind abgedeckt.

Unser Tipp:
Damit Schäden durch Deinen Hund auch in ausreichender Höhe versichert sind, solltest Du einen Tarif mit einer entsprechend hohen Deckungssumme wählen. Hier gibt es in der Hundehaftpflicht nämlich erhebliche Unterschiede. Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.


Leistet die Hundehaftpflicht auch, wenn der Fremdhüter geschädigt wird?

Wird der Fremdhüter von Deinem Hund gebissen, ist das in manchen Hundehaftpflichtversicherungen mitversichert. Abgedeckt ist jedoch wirklich nur der Biss. Springt Dein Hund den Fremdhüter an und dieser stolpert, ist das nicht mitversichert.

Dieser Versicherungsschutz gehört jedoch nicht zur Standardleistung einer Hundehaftpflicht. Möchtest Du, dass diese Leistung eingeschlossen ist, solltest Du beim Vergleich auf den Passus „Wenn der Fremdhüter selbst gebissen wird“ achten.

Zusatzinfo: Verletzt Dein Vierbeiner einen gewerblichen Hundesitter, haftest Du für den Schaden. Deine Hundehaftpflicht gibt Dir auch in diesen Fällen Rückendeckung. Und zwar nicht nur finanziell. Sie prüft zudem, ob der Schadensersatzanspruch des Hundesitters wirklich gerechtfertigt ist. Sollte er eine Mitschuld an dem Schaden haben, hat er nur anteilig Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Fremdhüter mit der Hundehaftpflicht absichern

Wenn Du Deinen Vierbeiner regelmäßig in die Obhut Deiner Freunde oder Verwandten gibst, solltest Du einen Hundehaftpflicht-Tarif wählen, der das Fremdhüterrisiko abdeckt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte zudem auch der Fremdhüterbiss eingeschlossen sein. Dann leistet die Hundehaftpflicht auch, wenn der Fremdhüter selbst gebissen wird. Passende Tarife, die beide Leistungen bieten, findest Du in unserem Online-Rechner.

Deine Ansprechpartner

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Döpping

  (02041) 77 44 7 - 50

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

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  (02041) 77 447 - 54

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