Kampfhundehaftpflicht

für alle Rassen ab 48,96 € jährlich
Deckungssumme bis 50 Mio. €

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Haftpflicht für Listenhunde nur 48,96 €

Nicht alle Versicherungen nehmen so genannte Listenhunde auf. Dies wird dadurch begründet, dass Schäden, die in der Vergangenheit von Kampfhunden verursacht wurden, häufig hoch ausfielen. Bei uns hast Du die Möglichkeit, Deinen Kampfhund zu versichern, und das auch noch zu einem sehr günstigen Beitrag! Überzeug Dich einfach selbst und mach den kostenlosen Vergleich.

Deine Vorteile im Überblick:

  • Tarife für alle Rassen
  • schneller und einfacher Online-Vergleich
  • persönliche Ansprechpartner per Telefon und E-Mail

Kampfhund-Versicherung: die Kosten

Viele Hundehalter denken, dass eine Haftpflichtversicherung für Kampfhunde unbezahlbar ist. Das stimmt so nicht. Unsere Angebote für alle Rassen, egal ob Listenhund oder Kampfhund:


Kosten der Kampfhundehaftpflicht für einen Hund

DeckungssummeSBJahresbeitrag*
10 Mio.80 €48,96 €
10 Mio.keine56,53 €
20 Mio.keine59,92 €
50 Mio.keine67,83 €

Kosten der Kampfhundehaftpflicht für zwei Hunde

DeckungssummeSBJahresbeitrag*
10 Mio.80 €97,92 €
10 Mio.keine112,45 €
*Alle Preise inkl. 19 % Versicherungssteuer

Leistungen der Haftpflichtversicherung für den Listenhund

Wir möchten Dir im Folgenden die Highlights eines Tarifs aufzeigen, den Du neben anderen Tarifen zur Kampfhundehaftpflicht in unserem Vergleichsrechner findest:

  • alle Hunderassen versicherbar
  • hohe Deckungssummen von 10, 20 oder 50 Millionen €
  • keine Selbstbeteiligung
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt
  • gewollter und ungewollter Deckakt versichert
  • Welpen bis 12 Monate versichert
  • Mietsachschäden bis max. 20 Millionen € versichert
  • unbegrenzte Aufenthalte innerhalb Europas, bis fünf Jahre Aufenthalt außerhalb Europas abgesichert (Voraussetzung: Anschrift zur Korrespondenz und Bankkonto in Deutschland)
  • Teilnahme an Turnieren, Training, Rennen und Schauvorführungen versichert
  • Rettungs- und Bergungskosten bis 3.000 € versichert
  • Führen ohne Leine mitversichert (wenn kein gesetzlicher Leinenzwang vorliegt)
  • alle Mithalter des Hundes mitversichert
  • nichtgewerbliche Tierhüter mitversichert
Gegen Diskriminierung

Ist eine Versicherung für Kampfhunde wichtig?

Eine Haftpflichtversicherung für Kampfhunde ist ebenso wichtig wie für andere Hunde auch. Denn Schäden können jederzeit entstehen, unabhängig von der Rasse. Dafür musst Du aufkommen. Und das kann schnell teuer werden.

Eine Haftpflichtversicherung schützt Dich vor dem finanziellen Risiko. Wir unterstützen Dich bei deiner Suche nach einer geeigneten Kampfhundehaftpflicht. In unserem Vergleichsrechner werden Dir nur die Tarife angezeigt, die für Deinen Hund in Frage kommen.

Kampfhund versichern: Schadenbeispiele

Dein Hund ist gut erzogen, hat den Wesenstest mit Bravour gemeistert und tut keiner Fliege etwas zuleide. Warum solltest Du da an Schäden denken? Ganz einfach. Weil selbst dem bravsten Hund eben schnell ein teures Missgeschick passieren kann. Wir geben Dir einige Beispiele:

Personenschaden

Icon Person

Du gehst mit Deinem American Staffordshire Terrier spazieren. Er ist angeleint. Beim Abbiegen um die Ecke erschrickt sich eine entgegenkommende Spaziergängerin vor Deinem Hund, stolpert über die Leine und bricht sich den Knöchel. Autsch, das wird teuer für Dich!


Sachschaden

Icon Handy

Beim Waldspaziergang findet Dein Bullterrier einen herrlichen Stock. Stolz trägt er diesen nach Hause. Leider streift er dabei das Auto des Nachbarn und hinterlässt einen langen Kratzer auf den Türen der Fahrerseite. Der Nachbar reagiert zum Glück entspannt. Doch um die gute Nachbarschaft nicht zu gefährden, schaltest Du direkt die Haftpflicht ein und lässt den Schaden beheben.


Vermögensschaden

Icon Geld

Da, ein Eichhörnchen auf der anderen Seite. Unvermittelt läuft dein Pitbull auf die Straße. Weit kommt er durch die Leine jedoch nicht. Trotzdem reicht der kurze Sprung auf die Straße bereits aus, dass ein vorbeifahrendes Taxi ausweichen muss. Dieses streift einen Laternenmast und bleibt mit verbeulter Seite stehen. Vier Tage fällt das Taxi für das Unternehmen aus. Du kommst nicht nur für die Reparatur, sondern auch für den Verdienstausfall, einen sogenannten Vermögensschaden, auf.

Woher kommen die sogenannten Kampfhunde?

Unter Listenhunden oder auch Kampfhunden verstehen wir Hunderassen wie zum Beispiel Bulldoggen, die im 18. und 19. Jahrhundert zu Kampfzwecken gezüchtet wurden. Sie sollten in Arenen zu Schauzwecken gegen Artgenossen, Wölfe, Bären oder Bullen kämpfen. Bei ihrer Zucht wurde nicht nur Wert auf Kraft und Furchtlosigkeit, sondern auch Gehorsam und Menschenfreundlichkeit gelegt. Deshalb werden diese Hunderassen heutzutage wegen ihrer Popularität unter Hundeliebhabern gezüchtet. Denn seit Beginn des 20. Jahrhundert sind Hundekämpfe zumindest in Europa verboten.


Was ist ein Listenhund und welche Beschränkungen und Auflagen gelten für ihn?

In Deutschland dürfen bestimmte Hunderassen trotzdem nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt oder verkauft werden. Dazu gehören Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen. Der Besitzer darf diese Hunde nur halten, wenn er einen Wesenstest vorlegen kann. Selbst damit fällt aber je nach Bundesland und Wohnort eine höhere Hundesteuer an, die bis zu 1.000 € betragen kann. Zudem gibt es Beschränkungen für die Einfuhr von Listenhunden, die in der Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) geregelt sind. Demnach dürfen diese Hunde nur für einen höchstens vierwöchigen Urlaub oder als Rettungshunde, Diensthunde, Blindenhunde und Begleithunde nach Deutschland gebracht werden.

Listenhunde: Regelungen in den Bundesländern

16 Bundesländer, 16 verschiedene Hundegesetze: Je nach Bundesland gibt es sogenannte Rasselisten, in denen Hunderassen aufgeführt sind, die als gefährlich gelten. Einige Bundesländer verzichten mittlerweile auf die Rassenliste, bestimmen vermeintlich gefährliche Hunde nach ihrem Verhalten und verpflichten beispielsweise zu einem Sachkundenachweis. So sieht es in den einzelnen Bundesländern aus:

Welche Regeln gelten in den Bundesländern

Seit 2000 regelt das Polizeigesetz den Umgang mit sogenannten Listenhunden. Hier gelten American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier als besonders gefährlich und werden als Kampfhunde eingestuft. Die Halter können das aber mit einem Wesenstest widerlegen, der durch einen amtlichen Tierarzt oder einen Polizeihundeführer durchgeführt wird. Außerdem sind ein Sachkundenachweis, ein Nachweis der gesicherten Unterbringung und des berechtigten Interesses an der Haltung notwendig. Der Hund muss mit einem Tattoo gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Ab einem Alter von 6 Monaten besteht für diese Hunderassen Leinen- und Maulkorbpflicht. Daneben gibt es für sie ein Zuchtverbot.

Weitere Hunderassen gelten als „gefährliche Hunde“ und können als Kampfhunde eingestuft werden, wenn sich bei einem der Hunde eine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren zeigt. Zu diesen Rassen gehören: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Jedoch können auch Hunde anderer Rassen bei aggressivem Verhalten als „gefährliche Hunde“ eingestuft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.565 Euro.

In Bayern gibt es eine Verordnung über Hunde mit gesteigerter Gefährlichkeit und Aggressivität, für die auch Listenhunde definiert sind. Hier sind die Hunde in zwei Kategorien eingeteilt. In der Kategorie 1 befinden sich Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu und Kreuzungen dieser Rassen. Bei diesen Hunderassen geht der Gesetzgeber davon aus, dass unwiderlegbar eine gesteigerte Aggressivität vorliegt. Für die Haltung dieser Rassen benötigst Du ein einwandfreies Führungszeugnis, einen Wesenstest des Hundes und einen Nachweis über berechtigtes Interesse zum Halten.

In die Kategorie 2 fallen Hunderassen wie Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Hier wird ebenfalls die Aggressivität des jeweiligen Hundes unterstellt, diese kann aber durch den Halter mit Wesenstest und Gutachten widerlegt werden. In diesen Fällen entfällt auch das Zuchtverbot. Bei Verstoß gegen die Regeln fallen Bußgelder bis zu 10.000 € an.

In der Hauptstadt gilt das Berliner Hundegesetz. Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen müssen die Halter unverzüglich bei den Behörden anmelden. Diese Hunderassen gelten als gefährlich. Die Halter müssen nachweisen, dass der Hund nicht illegal nach Deutschland gelangt ist. Dazu müssen die Hundehalter einen Sachkundenachweis durchführen lassen, eine Hundehaftpflicht abschließen und ein Führungszeugnis vorlegen. Ein Wesenstest und eine Gehorsamsprüfung sind ebenfalls erforderlich, darin bescheinigt ein Sachverständiger, dass der Hund nicht durch gesteigerte Aggressivität auffällt. Ferner gilt Leinen- und Maulkorbpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde. Bei aggressivem Verhalten können auch Hunde anderer Rassen unter diese Bestimmungen fallen.

Bislang galten in Brandenburg folgende Rassen als Kategorie 1-Hunde, die weder gehalten noch gezüchtet werden durften: American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. In der Kategorie 2 waren das: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario (Perro de Presa Canario), Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Seit Juli 2024 verzichtet Brandenburg auf eine Rasseliste. Künftig sollen die Behörden entscheiden, ob einzelne Hunde als gefährlich eingestuft werden müssen. Nach einem Beißvorfall oder ähnlichem können ein Wesenstest des Hundes sowie Vorschriften für den Halter auferlegt werden. Ein paar Regeln bleiben jedoch bestehen, darunter das Zuchtverbot mit gefährlich eingestuften Hunden und deren Leinen- und Maulkorbpflicht.

Als gefährlich gelten in Bremen die folgenden Hunderassen: Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Diese Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn der Hund aus einem Bremer Tierheim übernommen wird. Es besteht jedoch Maulkorb- und Leinenpflicht und auch eine Hundehaftpflicht muss abgeschlossen werden. Auch ein Sachkundenachweis sowie die Feststellung der persönlichen Eignung des Halters, dessen Volljährigkeit und sein Führungszeugnis sind notwendig. Zudem ist die Zucht untersagt. Daneben können andere Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie bereits durch Bisse auffällig geworden sind oder Wild und andere Tiere gerissen haben. Außer, wenn sie sich selbst oder ihren Halter bzw. Hüter im Falle einer Attacke durch Bisse verteidigt haben.

Durch eine tödliche Beißattacke gegen ein Kind im Jahre 2000 in Hamburg wurde die Kampfhunde-Debatte erst losgetreten. Im Stadtstaat gelten die Hunderassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen immer als gefährlich.

Daneben gibt es diverse Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, bis der Halter diese angenommene Gefährlichkeit durch einen Wesenstest und mit einer Gehorsamsprüfung widerlegen kann. Für sie gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Deckungssumme, eine Zuverlässigkeitsprüfung des Halters durch Vorlage eines Führungszeugnisses sowie seiner psychischen und körperlichen Eignung und die Interessenbekundung zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist ebenfalls Pflicht. Außerdem muss der Halter eine behördlich anerkannte Hundeschule und regelmäßig Schulungsveranstaltungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden besuchen. In diese Kategorie gehören: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge. Um gefährliche Hunde melden zu können, unterhält die Hamburger Polizei sogar einen eigenen Hundekontrolldienst.

In Hessen wird für eine Reihe von Hunderassen eine Gefährlichkeit vermutet. Darunter fallen Pit Bull Terrier oder American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Für diese Listenhunde gibt es besondere Haltungsgrundlagen. Alle anderen Hunde können als gefährlich betrachtet werden, wenn sie einen Menschen oder ein Tier unbegründet gebissen haben. Daneben werden Hunde auch als gefährlich angesehen, wenn sie durch bloße Aggressivität auffällig sind. Eine Beißattacke ist also nicht allein der Auslöser für eine Einstufung als gefährlicher Hund. Für „gefährliche Hunde“ gilt in Hessen grundsätzlich Leinenzwang, solange kein positiver Wesenstest vorliegt. Auffällig gewordene Hunde müssen zudem einen Maulkorb tragen. Der Halter muss volljährig sein, einen Sachkundenachweis und ein Führungszeugnis vorweisen können und den Hund nachweislich sicher halten.

Im Nordosten der Republik gelten seit 2022 recht liberale Regelungen. Gefährliche Hunde werden nicht mehr nach Rasselisten bestimmt, sondern allein nach aggressivem Verhalten, z. B. gegenüber Menschen oder Wild. Bei Menschen reicht hier jedoch schon das bedrohliche Anspringen aus. Für solche Hunde gilt die Pflicht zum Sachkundenachweis sowie ein Maulkorb- und Leinenzwang. Zudem ist ihnen der Zutritt zu Spielplätzen oder Badestellen verboten.

In Niedersachsen gibt es keine Rassenliste mehr. Hundehalter müssen generell eine Hundehaftpflicht abschließen; außerdem müssen sie einen Sachkundenachweis zum Führen eines Hundes beibringen. Hierbei gibt es auch Ausnahmen. Hat der jeweilige Hundehalter in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund besessen, so gilt er als sachkundig. Ein Zentralregister für alle Hunde und deren Halter ist vorhanden, alle Hunde müssen gechippt sein. Für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als „gefährliche Hunde“ eingestuft werden, gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang, der durch einen positiven Wesenstest gegebenenfalls wieder aufgehoben werden kann.

Durch das Landeshundegesetz ist geregelt, welche Hunderassen in NRW als Listenhunde gelten. Dazu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge, bei denen die körperlichen Merkmale dieser Rassen deutlich hervortreten. Die Haltung ist nur mit behördlicher Genehmigung möglich und die Hunde müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Dazu muss der Halter volljährig sein und mit einer Verhaltensprüfung belegen, dass der Hund keine Gefahr darstellt. Der Halter selbst muss eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Haftpflicht für den Hund abschließen. Für gefährliche Hunde besteht Leinenpflicht und ein Maulkorbzwang. Beide können nur durch das zuständige Ordnungsamt aufgehoben werden, wenn der Halter nachweist, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht.

Die Rassen der Kategorie 2 sind Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Hier können die Behörden einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis anordnen. Hat der Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg, ist die Haltung – unabhängig von der Rasse – der jeweiligen Kommune anzugeben.

Das Landeshundegesetz stuft die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier als gefährlich ein. Gefährliche Hunde müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein und haftpflichtversichert sein. Dazu gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang, der unter bestimmten Voraussetzungen von den Behörden aufgehoben werden kann. Die Halter müssen volljährig sein und einen Sachkundenachweis sowie ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes nachweisen.

Dazu kommt, dass in Rheinland-Pfalz auch Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie andere Tiere verletzt oder Vieh und Wild gerissen haben. Ebenso stufen die Behörden Hunde als gefährlich ein, wenn sie einen Menschen in aggressiver Art und Weise anspringen oder sogar verletzen.

Im Saarland bestimmt die Polizeiverordnung, welche Hunderassen dort als gefährlich gelten. Die Zucht von gefährlichen Hunderassen ist dort untersagt. Dazu gehören American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Die Behörden genehmigen die Haltung dann, wenn ein Wesenstest nachweist, dass der Hund nicht aggressiv ist. Dieser muss alle drei Jahre erneuert werden. Auflagen für das Halten gefährlicher Hunde: Der Halter des Hundes muss volljährig sein, einen Sachkundenachweis absolvieren und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das die erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung des Hundes untermauert. Außerdem muss er frei von Drogen- oder psychischen Erkrankungen sein, eine ausbruchssichere Unterkunft gewährleisten und eine Haftpflichtversicherung abschließen (Mindestdeckungssumme 1 Million € bei Personenschäden, 500.000 € für Sachschäden). Ebenso gelten alle anderen Hunderassen dann als gefährlich, wenn sie sich als bissig erweisen, Menschen aggressiv angesprungen oder anderen Tieren nachgestellt haben. Es gilt Leinen- und Maulkorb- sowie Chippflicht.

Auch hier haben es Hunderassen wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier und auch deren Kreuzungen mit anderen Hunden schwer. Sie werden durch eine polizeiliche Rechtsverordnung als gefährlich eingestuft. Daneben gelten Hunde als gefährlich, die anderen Tieren nachstellen, sich in aggressiver Weise gegenüber Menschen verhalten haben und durch Züchtung eine antrainierte Aggressivität zeigen. Die Zucht und der Handel mit diesen Hunden und Hunderassen sind verboten, außer es liegt eine Erlaubnis der jeweiligen Kreispolizeibehörde vor. Auch die Haltungserlaubnis muss behördlich beantragt werden. Dazu bestehen Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Der Halter muss seine Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und die artgerechte Haltung nachweisen. Mit einem Wesenstest kann man die Ungefährlichkeit des Hundes nachweisen. Dann unterliegt er keinen Einschränkungen mehr.

Im Hundegesetz Sachsen-Anhalts sind zwei Arten von gefährlichen Hunden beschrieben. Dazu gehören einmal Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, bei denen die Gefährlichkeit allein aus ihrer Rasse heraus vermutet wird. Daneben gibt es noch eine weitere Kategorie: nämlich die Hunde, die sich im Einzelfall und unabhängig von ihrer Rasse als gefährlich erwiesen haben. Das ist dann der Fall, wenn diese Hunde Menschen oder andere Hunde gebissen haben, ohne selbst angegriffen zu werden, Tieren nachgestellt haben oder eine gesteigerte Angriffslust zeigen. Hunderassen, die von vorneherein als gefährliche eingestuft werden, müssen einen Wesenstest absolvieren. Dazu gilt auch für die als gefährlich eingestuften Hunde: Der Halter muss eine Genehmigung zur Haltung des Hundes bei seiner Kommune beantragen. Er muss seine Volljährigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein Führungszeugnis nachweisen und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Leine, Maulkorb und Chip sind Pflicht.

Im nördlichsten Bundesland gibt es keine gefährlichen Hunderassen mehr. Hunde werden nur noch dann als gefährlich eingestuft, wenn von ihnen tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Dazu gehört das wiederholte aggressive Anspringen von Menschen, Beißattacken oder das Nachstellen von anderen Tieren. Dann muss der Besitzer für die Haltung volljährig sein, einen Sachkundenachweis erbringen, ein einwandfreies Führungszeugnis sowie psychische Gesundheit vorweisen, eine Haftpflicht für den Hund abschließen und ihn chippen lassen. Außerdem gilt Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Zuchtverbot. Zwei Jahre nach der Einstufung als gefährlicher Hund kann der Halter einen neuen Wesenstest durchführen lassen, um sich die Ungefährlichkeit des Hundes bescheinigen zu lassen. Zusätzlich wird dazu eine Bescheinigung von einem Fachtierarzt für Verhaltenstherapie benötigt, der das Tier begutachten muss.

Auch in Thüringen gibt es keine Rassenliste mehr. Bei allen Hunden kann eine Einstufung als gefährlich erfolgen, wenn diese sich als angriffslustig oder bissig zeigen oder bereits Tiere gehetzt und verletzt haben. Bei der Einstufung als gefährlicher Hund muss der Halter einen Wesenstest durchführen lassen und einen Sachkundenachweis erbringen sowie ein Führungszeugnis vorweisen. Außerdem muss er volljährig und frei von Drogen- oder psychischen Erkrankungen sein, den Hund chippen und eine Haftpflichtversicherung für ihn abschließen. Dazu gelten die Leinenpflicht, ein Maulkorbzwang, Zuchtverbot und eine Halteerlaubnis, die durch die zuständige Ordnungsbehörde ausgestellt wird. Ein als gefährlich eingestufter Hund kann nach 9 Monaten durch einen erneuten Wesenstest seine Ungefährlichkeit nachweisen und die verschärften Auflagen aufheben.

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Fragen

Das hängt ganz vom Tarif und den jeweiligen Leistungen sowie der Deckungssumme ab. Wir bieten eine Haftpflichtversicherung für Kampfhunde bereits ab 48,96 € im Jahr an. In unserem Vergleichsrechner kannst Du den für Dich und Deinen Hund besten Tarif finden. Wende Dich gerne an unser kompetentes Beratungsteam, wenn Du Fragen dazu hast.

Nicht alle Versicherungen nehmen auch so genannte Kampfhunde auf. In unserem Vergleichsrechner findest Du Gesellschaften, die auch Listenhunde versichern. Dazu gehören unter anderem die Agila, die HanseMerkur oder die Uelzener. Schaue gleich einmal in unserem Online-Rechner vorbei und vergleiche die Tarife.

Wie hoch die Mindestdeckungssumme einer Haftpflichtversicherung für einen Kampfhund sein muss, kann je nach Land variieren. Im Saarland etwa ist 1 Million € bei Personenschäden, 500.000 € für Sachschäden verpflichtend. Wir bieten Kampfhundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme bis zu 50 Mio. €.

Listenhunde sind in einigen Bundesländern in zwei Kategorien unterteilt. Die der ersten Kategorie gelten definitiv als gefährlich. Hunde der Kategorie 2 werden als gefährlich vermutet. Die Haltung der zu Kategorie 1 gehörenden Rassen ist in der Regel verboten und muss behördlich genehmigt werden. Für Hunde der Kategorie 2 gelten Auflagen wie die Durchführung eines Wesenstests.

Die Bezeichnung Zwingerhaftpflicht ist zugegebenermaßen irreführend, denn sie hat nichts mit einer Zwingerhaltung zu tun. Vielmehr bedeutet sie, dass Du eine Haftpflichtversicherung nicht nur für einen Hund, sondern für mehrere Hunde gleichzeitig abschließen kannst. Insofern ist sie für einen Kampf- oder Listenhund nicht verpflichtend.

Je nach Bundesland ist eine Haftpflichtversicherung für Kampfhunde verpflichtend. Dazu zählen Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder das Saarland. Wie hoch die jeweilige Deckungssumme sein muss, kann ebenfalls je nach Land unterschiedlich sein. In unserem Vergleichsrechner findest Du den besten Tarif für Deinen Hund und Dich.

Deine Ansprechpartner

Anne Christin
Döpping

  (02041) 77 44 7 - 50

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

  (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

  (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

  (02041) 77 44 7 - 56

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