1. Startseite
  2. Hundeversicherung
  3. Hundehaftpflicht
  4. Kampfhundehaftpflicht
  5. Bundesländer
 

Listenhunde - welche Regeln gelten und warum sie nicht immer sinnvoll sind

Listenhund liegt auf der Couch

Die Regeln für Hunderassen, die unter Begriffen wie „Kampfhunde“, „gefährliche Hunde“ oder „Listenhunde“ einsortiert werden, sind oft sehr unübersichtlich, ändern sich häufig und lassen Hundehalter mit vielen Fragen zurück. Hier wollen wir helfen. In diesem Artikel findest Du deshalb eine Übersicht aller aktuellen Bestimmungen in den verschiedenen Bundesländern. Zunächst einmal stellen wir uns aber die Frage: Was sind „Kampfhunde“, wie gefährlich sind sie und macht die Unterteilung in „Listenhunde“ und andere Hunderassen überhaupt Sinn?

Kampfhunde sind besser als ihr Ruf

Rottweiler, American Bulldog und andere „Kampfhunde“ haben in Deutschland keinen leichten Stand. Einige Hundeattacken von sogenannten Listenhunden haben in der Vergangenheit mediale Aufmerksamkeit erregt: Menschen wurden von den Hunden gebissen und dabei schwer verletzt oder sogar getötet.

Wie auch immer man dazu stehen mag: Es handelt sich um Einzelfälle, da die meisten Hundefreunde ihre Lieblinge, egal, zu welcher Rasse sie gehören, gut im Griff haben. Vor allem die Eigentümer der „Kampfschmuser“ sind da in vielen Fällen vorbildlich – obwohl sie den strengsten Auflagen unterliegen. Fakt ist: Kampfhunde sind nicht die Beifahrer im Cabrio des Zuhälters, sondern in fast allen Fällen geliebte, behütete und verträgliche Familienhunde.


Woher kommen die sogenannten Kampfhunde?

Unter Kampfhunden verstehen wir Hunderassen, die schon zu frühen Zeiten, also im 18. und 19. Jahrhundert extra zu Kampfzwecken gezüchtet wurden. Sie sollten sich bei Hundekämpfen beweisen. Vor allem Bulldoggen und Terrier wurden zur Zucht herangezogen, um besonders kräftige und furchtlose Kampfhunde zu bekommen. In den vergangenen Jahrhunderten war es tatsächlich so, dass diese Hunde zu Schaukämpfen in Arenen eingesetzt wurden und dabei gegen Wölfe, Bären oder Bullen kämpften. Hauptsache blutig, denn das stand bei den Zuschauern damals hoch im Kurs. Dem Gegner waren diese Hunde in vielem ebenbürtig, seinem Herrchen jedoch sehr unterwürfig. Denn bei ihrer Zucht wurde Wert auf Gehorsam und Menschenfreundlichkeit gelegt. Seit Beginn des 20. Jahrhundert sind Hundekämpfe zumindest in Europa verboten, auch wenn es vereinzelt noch immer zu illegal abgehaltenen Hundekämpfen kommt. Gezüchtet werden diese Hunderassen aber heutzutage nicht in erster Linie für den Kampf, sondern vor allem wegen ihrer Popularität unter Hundeliebhabern.

Was sind Listenhunde und welche Beschränkungen und Auflagen gelten für sie?

Listenhund Welpe

In Deutschland dürfen bestimmte Hunderassen nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt oder verkauft werden. Dazu gehören Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen. Die Haltung dieser Hunderassen ist eingeschränkt, sie dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter des Hundes einen Wesenstest vorlegen kann. Selbst dann müssen ihre Besitzer je nach Bundesland und Wohnort eine höhere Hundesteuer zahlen, die bis zu 1.000 € betragen kann. Zudem gibt es Beschränkungen für die Einfuhr von Listenhunden, die in der Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) geregelt sind. Demnach dürfen diese Hunde nur für einen höchstens vierwöchigen Urlaub oder als Rettungshunde, Diensthunde, Blindenhunde und Begleithunde nach Deutschland gebracht werden.

Je nach Bundesland werden diese sogenannten Rasselisten sogar noch um weitere Hunderassen erweitert. In den letzten Jahren haben die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits wieder Abstand von der Rasseliste genommen. Diese gaukelt eine falsche Sicherheit vor. Denn es sind nicht immer die sogenannten Listenhunde, die an Beißattacken beteiligt sind. Vielmehr hängt dies mit dem Wesen und der Erziehung des individuellen Hundes zusammen und bei schlechter Sozialisation oder unter unglücklichen Umständen kann es mit jeder Hunderasse zu Vorfällen kommen. Umso wichtiger ist es, für solche Fälle eine Hundehaftpflicht abzuschließen, um zumindest das finanzielle Risiko zu minimieren. Übrigens, wenn man sich bestimmte Studien zu aggressiven Verhalten von Hunden gegenüber Menschen ansieht, findet man nicht etwa Listenhunde, sondern eigentlich eher als harmlos geltende Hunderassen wie Langhaarcollie, Zwergpudel oder Zwergschnauzer in der Top-5. Auch diese Hunde beißen aber oft nicht aus „Blutlust“, sondern aus Angst und Unsicherheit heraus.


Warum werden Kamfphunde derartig stigmatisiert?

Bis zum Ende der 1990er Jahre waren Listenhunde kaum ein Thema. Anfang 2000 jedoch zeichnete sich ein Trend ab, als Hunderassen wie Pitbull-Terrier gerne im kriminellen Milieu als Waffe eingesetzt wurden. Dabei kam es in Hamburg im Jahr 2000 zu einer tödlichen Hundeattacke, zwei Kampfhunde bissen einen sechsjährigen Jungen auf einem Schulhof zu Tode. Seitdem wurden die Gesetze massiv verschärft. Es hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass aber nicht nur sogenannte Kampfhunde negative Eigenschaften entwickeln könne, sondern auch viele andere Hunderassen.


Die Rasse allein macht keinen aggressiven Hund

Ohnehin spielt die Rasse nur eine untergeordnete Rolle in puncto Aggressivität. So liegt der Einfluss der Rasse auf das Verhalten laut einer Studie der University of Massachusetts aus dem Jahr 2022 nur bei etwa 9 %. Einen viel größeren Einfluss auf den Hundecharakter haben Umweltfaktoren wie die Erziehung des Hundes. Nicht ohne Grund nimmt man in einigen Bundesländern wieder Abstand von den Rasselisten. Stattdessen gibt es eine Meldepflicht für aggressive Hunde, die dann nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden dürfen. Dazu gehören unter anderem der Leinenzwang und die Maulkorbpflicht. Das kann alle Hunde treffen, nicht nur „Kampfschmuser“. So wurde in Hessen im Jahr 2014 durch das Verwaltungsgericht Gießen eine Dackeldame als gefährlich eingestuft. Sie hatte seinerzeit einen Nachbarn ihres Herrchens gebissen. Die Verletzung musste in einer Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Fortan galt die Dackeldame als gefährlich und ihr Herrchen hatte verschiedene Auflagen zu erfüllen. Zudem erging eine neue Besteuerung als gefährlicher Hund. Ein gutes Beispiel dafür, dass sich man einen aggressiven Hund nicht an seiner Rasse oder Größe erkennt. Vielmehr liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Hundehalters, seinem Hund ein gesundes Verhalten beizubringen und gefährliche Situationen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.

Icon Glühbirne

Die Hundehaftpflicht ist ein Muss

Ob Chihuahua, Golden Retriever oder American Pit Bull Terrier: Eine Hundehaftpflicht ist immer sinnvoll.

Alle Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen

16 Bundesländer und 16 verschiedene Hundegesetze. Da soll sich noch jemand auskennen. Je nach Bundesland gibt es sogenannte Rasselisten, darin sind Hunderassen aufgeführt, die als gefährlich gelten. Einige Bundesländer verzichten mittlerweile auf die Rassenliste, da von den vermeintlich gefährlichen Hunden nachweislich kein erhöhtes Risiko einer Attacke ausgeht. Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern denn nun aus?

Baden-Württemberg

Seit 2000 regelt das Polizeigesetz den Umgang mit sogenannten Listenhunden. Hier gelten American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier als besonders gefährlich und werden als Kampfhunde eingestuft. Die Halter können das aber mit einem Wesenstest widerlegen, der durch einen amtlichen Tierarzt oder einen Polizeihundeführer durchgeführt wird. Daneben gibt es für diese Hunderassen ein Zuchtverbot. Weitere Hunderassen gelten als „gefährliche Hunde“ und können als Kampfhunde eingestuft werden, wenn sich bei einem der Hunde eine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren zeigt. Zu diesen Rassen gehören: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Jedoch können auch Hunde anderer Rassen bei aggressivem Verhalten als „gefährliche Hunde“ eingestuft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.565 Euro.

Bayern

In Bayern gibt es eine Verordnung über Hunde mit gesteigerter Gefährlichkeit und Aggressivität, für die auch Listenhunde definiert sind. Hier sind die Hunde in zwei Kategorien eingeteilt. In der Kategorie 1 befinden sich Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa-Inu. Bei diesen Hunderassen geht der Gesetzgeber davon aus, dass unwiderlegbar eine gesteigerte Aggressivität vorliegt.

In die Kategorie 2 fallen Hunderassen wie Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Hier wird ebenfalls die Aggressivität des jeweiligen Hundes unterstellt, diese kann aber durch den Halter mit Gutachten widerlegt werden. In diesen Fällen entfällt auch das Zuchtverbot.

Berlin

In der Hauptstadt gilt: Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen müssen die Halter unverzüglich bei den Behörden anmelden. Diese Hunderassen gelten als gefährlich. Die Halter müssen nachweisen, dass der Hund nicht illegal nach Deutschland gelangt ist. Dazu müssen die Hundehalter einen Sachkundenachweis durchführen lassen, eine Hundehaftpflicht abschließen und ein Führungszeugnis vorlegen. Ein Negativzeugnis ist ebenfalls erforderlich, darin bescheinigt ein Sachverständiger, dass der Hund nicht durch gesteigerte Aggressivität auffällt. Bei aggressivem Verhalten können auch Hunde anderer Rassen unter diese Bestimmungen fallen.

Brandenburg

Rund um Berlin sind die Regelungen in Bezug auf gefährliche Hunde schon wieder anders. In Brandenburg sind insgesamt fünf Hunderassen als gefährlich eingestuft. Dazu gehören: American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Diese Rassen dürfen bis auf wenige Ausnahmen weder gehalten noch gezüchtet werden. In der Kategorie 2 befinden sich Hunde, für deren Haltung eine Genehmigung notwendig ist, da sie als „widerlegbar gefährlich“ gelten. Namentlich sind dies: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario (Perro de Presa Canario), Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler.

Alle anderen Hunde können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie eine erhöhte Aggressivität zeigen oder zu einer Gefährdung für Mensch oder Tier geführt haben. Dazu reicht bereits aus, dass sie wiederholt Menschen und Tiere anspringen, ohne diese dabei verletzt zu haben.

Bremen

Als gefährlich gelten in Bremen die folgenden Hunderassen: Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Zwar dürfen diese Rassen gehalten werden, es besteht jedoch Maulkorb- und Leinenpflicht und auch eine Hundehaftpflicht muss abgeschlossen werden. Zudem ist die Zucht untersagt. Daneben können andere Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie bereits durch Bisse auffällig geworden sind oder Wild und andere Tiere gerissen haben. Außer, wenn sie sich selbst oder ihren Halter bzw. Hüter im Falle einer Attacke durch Bisse verteidigt haben.

Hamburg

Durch eine tödliche Beißattacke gegen ein Kind im Jahre 2000 in Hamburg wurde die Kampfhunde-Debatte erst losgetreten. Im Stadtstaat gelten die Hunderassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen immer als gefährlich.

Daneben gibt es diverse Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, bis der Halter diese angenommene Gefährlichkeit durch einen Wesenstest widerlegen kann. Bis dahin gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. In diese Kategorie gehören: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler und entsprechende Mischlinge. Um gefährliche Hunde melden zu können, unterhält die Hamburger Polizei sogar einen eigenen Hundekontrolldienst.

Hessen

In Hessen wird für eine Reihe von Hunderassen eine Gefährlichkeit vermutet. Darunter fallen Pit Bull Terrier oder American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Für diese Listenhunde gibt es besondere Haltungsgrundlagen. Alle anderen Hunde können als gefährlich betrachtet werden, wenn sie einen Menschen oder ein Tier unbegründet gebissen haben. Daneben werden Hunde auch als gefährlich angesehen , wenn sie durch bloße Aggressivität auffällig sind. Eine Beißattacke ist also nicht allein der Auslöser für eine Einstufung als gefährlicher Hund. Für „gefährliche Hunde“ gilt in Hessen grundsätzlich Leinenzwang, solange kein positiver Wesenstest vorliegt. Auffällig gewordene Hunde müssen zudem einen Maulkorb tragen.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Nordosten der Republik gelten seit 2022 recht liberale Regelungen. Gefährliche Hunde werden nicht mehr nach Rasselisten bestimmt, sondern allein nach aggressivem Verhalten, z. B. gegenüber Menschen oder Wild. Bei Menschen reicht hier jedoch schon das bedrohliche Anspringen aus. Für solche Hunde gilt die Pflicht zum Sachkundenachweis sowie ein Maulkorb- und Leinenzwang. Zudem ist ihnen der Zutritt zu Spielplätzen verboten.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Rassenliste mehr. Hundehalter müssen generell einen Sachkundenachweis zum Führen eines Hundes beibringen. Hierbei gibt es natürlich auch Ausnahmen. Hat der jeweilige Hundehalter in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund besessen, so gilt er als sachkundig. Ein Zentralregister für alle Hunde und deren Halter ist vorhanden, alle Hunde müssen gechippt sein. Für Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als „gefährliche Hunde“ eingestuft werden, gilt ein Leinenzwang, der durch einen positiven Wesenstest gegebenenfalls wieder aufgehoben werden kann.

Nordrhein-Westfalen

Durch das Landeshundegesetz ist geregelt, welche Hunderassen in NRW als Listenhunde gelten. Dazu gehören Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, sowie Mischlinge, bei denen die körperlichen Merkmale dieser Rassen deutlich hervortreten. Die Haltung ist nur mit behördlicher Genehmigung möglich. Dazu muss der Halter nachweisen, dass ein besonderes Interesse an der Haltung des jeweiligen Hundes besteht. Für gefährliche Hunde besteht Leinenpflicht und ein Maulkorbzwang. Beide können nur durch das zuständige Ordnungsamt aufgehoben werden, wenn der Halter nachweist, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht.

Dazu gilt für die Halter der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, dass die Halter volljährig sein müssen. Bei diesen Rassen können die Behörden einen Wesenstest anordnen. Hat der Hund ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg, ist die Haltung – unabhängig von der Rasse – der jeweiligen Kommune anzugeben.

Rheinland-Pfalz

Das Landeshundegesetz stuft die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier als gefährlich ein. Gefährliche Hunde müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Dazu gilt ein Maulkorbzwang, der unter bestimmten Voraussetzungen von den Behörden aufgehoben werden kann.

Dazu kommt, dass in Rheinland-Pfalz auch Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie andere Tiere verletzt oder Vieh und Wild gerissen haben. Ebenso stufen die Behörden Hunde als gefährlich ein, wenn sie einen Menschen in aggressiver Art und Weise anspringen oder sogar verletzen.

Saarland

Im Saarland bestimmt die Polizeiverordnung, welche Hunderassen dort als gefährlich gelten. Die Zucht von gefährlichen Hunderassen ist dort untersagt. Dazu gehören American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Die Haltung genehmigen die Behörden dann, wenn der Halter des Hundes einen Sachkundenachweis absolviert und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt, das die erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung des Hundes untermauert. Ebenso gelten alle anderen Hunderassen dann als gefährlich, wenn sie sich als bissig erweisen, Menschen aggressiv angesprungen oder anderen Tieren nachgestellt haben.

Sachsen

Auch hier haben es Hunderassen wie American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier und auch deren Kreuzungen mit anderen Hunden schwer. Sie werden durch eine polizeiliche Rechtsverordnung als gefährlich eingestuft. Daneben gelten Hunde als gefährlich, die anderen Tieren nachstellen, sich in aggressiver Weise gegenüber Menschen verhalten haben und durch Züchtung eine antrainierte Aggressivität zeigen. Die Zucht und der Handel mit diesen Hunden und Hunderassen sind verboten, außer es liegt eine Erlaubnis der jeweiligen Kreispolizeibehörde vor. Auch die Haltungserlaubnis muss behördlich beantragt werden. Dazu besteht eine Leinenpflicht und Maulkorbzwang.

Sachsen-Anhalt

Im Hundegesetz Sachsen-Anhalts sind zwei Arten von gefährlichen Hunden beschrieben. Dazu gehören einmal Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, bei denen die Gefährlichkeit allein aus ihrer Rasse heraus vermutet wird. Daneben gibt es noch eine weitere Kategorie: nämlich die Hunde, die sich im Einzelfall und unabhängig von ihrer Rasse als gefährlich erwiesen haben. Das ist dann der Fall, wenn diese Hunde Menschen oder andere Hunde gebissen haben, ohne selbst angegriffen zu werden, Tieren nachgestellt haben oder eine gesteigerte Angriffslust zeigen. Für Hunderassen, die von vorneherein als gefährliche eingestuft werden, muss der Halter einen Wesenstest absolvieren. Dazu gilt daneben auch für die als gefährlich eingestuften Hunde: Der Halter muss eine Genehmigung zur Haltung des Hundes bei seiner Kommune beantragen.

Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland gibt es keine gefährlichen Hunderassen mehr. Hunde werden nur noch dann als gefährlich eingestuft, wenn von ihnen tatsächlich eine Gefahr ausgeht. Dazu gehört das wiederholte aggressive Anspringen von Menschen, Beißattacken oder das Nachstellen von anderen Tieren. Positiv hier ist: Zwei Jahre nach der Einstufung als gefährlicher Hund kann der Halter einen neuen Wesenstest durchführen lassen, um sich die Ungefährlichkeit des Hundes bescheinigen zu lassen. Zusätzlich wird dazu eine Bescheinigung von einem Fachtierarzt für Verhaltenstherapie benötigt, der das Tier begutachten muss.

Thüringen

Auch in Thüringen gibt es keine Rassenliste mehr. Bei allen Hunden kann eine Einstufung als gefährlich erfolgen, wenn diese sich als angriffslustig oder bissig zeigen oder bereits Tiere gehetzt und verletzt haben. Bei der Einstufung als gefährlicher Hund muss der Halter einen Wesenstest durchführen lassen und einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu gelten die Leinenpflicht, ein Maulkorbzwang und eine Halteerlaubnis, die durch die zuständige Ordnungsbehörde ausgestellt wird.

Letztendlich sind die Hundegesetze aller Bundesländer ein unübersichtliches Misch-Masch und kaum von den Hundefreunden, insbesondere von den Haltern der “Kampfschmuser“ zu überblicken. Positiv ist die Handhabung in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, wo kein Hund mehr pauschal als gefährlich gilt. Hier muss erst ein konkreter Anlass vorliegen, dass ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Das sind große Fortschritte auf dem Weg, der generellen Diskriminierung bestimmter Hunderassen ein Ende zu bereiten.

Perfekter Schutz im Schadensfall

Hundehaftpflicht im Vergleich.

Jetzt vergleichen
Jundes Pärchin sitzt mit dem Hund auf der Couch

Einwilligung zu Cookies & Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen unter Datenschutz.