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Hunde­gesetze: Die wichtigsten Vorschriften für Hundehalter

Hund in der Bibliothek

Als Hundehalter trägst Du eine große Verantwortung. Du musst Dich nicht nur um Deinen Vierbeiner kümmern, sondern Dich auch an zahlreiche Vorschriften halten. Welche Regeln und Pflichten gibt es für Hundebesitzer?

Was das angeht, sind viele Hundehalter verunsichert. Kein Wunder, ein allgemeingültiges Hundegesetz für Deutschland gibt es nicht. Jedes Bundesland macht seine eigenen Regeln. Hinzu kommen teilweise weitere Vorschriften in den einzelnen Gemeinden.

Doch keine Sorge! Wir bringen für Dich Licht in die Angelegenheit und erklären Dir die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Hundebesitzers.

Hunde sind steuerpflichtig

Hältst Du einen Hund, musst Du ihn beim Finanzamt anmelden und eine Hundesteuer für ihn zahlen. Die Höhe der Steuer legen die Städte und Gemeinden fest. Einen einheitlichen Steuersatz gibt es nicht. Ausführliche Informationen zu dem Thema und die Höhe des Steuersatzes in Deinem Wohnort: Hundesteuer.

Hunde müssen gekennzeichnet werden

Bei der Kennzeichnungspflicht für Hunde herrscht in Deutschlands alles andere als Einigkeit. Mit Sachsen gibt es derzeit ein einziges Bundesland, in dem kein einziger Vierbeiner zwingend gekennzeichnet werden muss. Du möchtest wissen, ob Du Deinen Hund chippen lassen musst? Kein Problem, wähle einfach Dein Bundesland aus und schon werden Dir die dort geltenden Regelungen angezeigt.

Unsere Info: Möchtest Du mit Deinem Hund innerhalb der EU verreisen, musst Du ihn auf jeden Fall chippen lassen.

Hundebesitzer haften für ihre Vierbeiner

Fügt Dein Hund einem anderen Tier oder Menschen Schaden zu, musst Du als Halter Schadenersatz leisten. So steht es im Gesetz. Schützen kannst Du Dich vor solchen Schadensersatzforderungen mit einer Hundehaftpflicht. Diese ist in manchen Bundesländern sogar für jeden Hundehalter zwingend erforderlich: Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Unser Tipp: Du benötigst für Deinen Vierbeiner noch eine Haftpflichtversicherung? Dann nutze unseren Online-Rechner. Dort kannst Du mehr als 340 Tarife vergleichen. Der günstigste Tarif ist sogar bereits ab einem Jahresbeitrag von 23,81 € zu haben.

An bestimmten Orten herrscht Leinenpflicht

Du kannst es Dir sicherlich denken, bei der Leinenpflicht herrscht in Deutschland alles andere als Einigkeit. Mit Hamburg gibt es derzeit nur ein einziges deutsches Bundesland, in dem alle Hunde ab 12 Monate im öffentlichen Raum angeleint werden müssen. Frei laufen dürfen sie nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten.

Ähnlich ist es auch in Berlin. Dort ist sogar die erlaubte Leinenlänge exakt geregelt, die z.B. in Fußgängerzonen einen Meter und in Parks zwei Meter beträgt. Von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen sind dort nur noch Hunde, die bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden oder deren Halter über einen Hundeführerschein verfügen.

In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es hingegen keine allgemeinen Vorgaben zur Leinenpflicht.

In Niedersachsen gilt diese nur während der Brut- und Setzzeit, dann aber sogar für badende Hunde.

In Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein musst Du Deinen Hund an bestimmten Orten anleinen. Welche Orte das sind, bestimmen allerdings die jeweiligen Landesregierungen. Zudem gibt es auch in einigen Kommunen manchmal abweichende Regelungen. Meist gilt die Leinenpflicht jedoch

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Verschärfte Leinenpflicht für als gefährlich geltende Hunde

Gilt Dein Vierbeiner als gefährlich oder gehört er zu den sogenannten Listenhunden, musst Du ihn - außer in Bayern - im öffentlichen Raum generell anleinen. Einzige Ausnahme: Hundeauslaufzonen. Hier darf er sich frei bewegen, wenn er einen Maulkorb trägt.

Auch gelten in vielen Bundesländern für Halter von Listenhunden und von als gefährlich eingestuften Hunden verschärfte Regeln. So bist Du in den meisten Bundesländern beispielsweise dazu verpflichtet, für diese Vierbeiner eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Außerdem gilt für sie häufig eine Leinen-, Maulkorb- und Kennzeichnungspflicht. Auch Halter großer oder schwerer Hunderassen haben in einigen Bundesländern besondere Auflagen zu beachten, selbst, wenn diese Rassen nicht als gefährlich gelten.

Zudem gibt es je nach Bundesland und Kommune weitere Bestimmungen zur Leinenpflicht von gefährlichen Hunden. In Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen darf die Leine beispielsweise nicht länger als maximal zwei Meter sein. Und in Baden-Württemberg und Berlin gilt die Leinenpflicht für gefährliche Hunde bereits ab 6 Monate.

Unser Tipp: Möchtest Du Deinen Hund von der Leinenpflicht befreien, benötigt er einen positiven Wesenstest.

Maulkorbpflicht - ja oder nein?

Eine allgemeine Maulkorbpflicht für alle Hunde gibt es in Deutschland nicht. Häufig müssen sie jedoch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Fußgängerzonen einen Maulkorb tragen.

Achtung: Für als gefährlich geltende Hunde herrscht eine Maulkorbpflicht ab dem 6. Lebensmonat. Wie bei der Leinenpflicht ist ein positiver Wesenstest häufig die einzige Chance, um den Hund von dieser Pflicht zu befreien.

Wo ist der Sachkundenachweis Pflicht?

Je nach Bundesland und Hunderasse bist Du dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis oder einen Hundeführerschein zu erlangen. Mit diesem Dokument kannst Du nachweisen, dass Du über die erforderliche Sachkunde verfügst, um einen Hunde ohne Gefahr für andere Tiere und Menschen zu halten.

Lebst Du beispielsweise in Niedersachsen oder Baden-Württemberg, benötigst Du auf jeden Fall einen Sachkundenachweis. Die Rasse Deines Hundes spielt keine Rolle. In anderen Bundesländern hängt die Pflicht zum Erwerb eines Sachkundenachweises oder Hundeführerscheins von verschiedenen Faktoren wie Rasse, Größe oder Verhalten ab.

Mehr dazu, welche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern gelten, was es noch über den Sachkundenachweis zu wissen gibst und einen Test mit Fragen zur Prüfungsvorbereitung: Sachkundenachweis


Hundekot muss beseitigt werden

Wenn Dein Hund auf Privatgrundstücken oder in öffentlichen Räumen wie Fußgängerzonen und Parks sein Geschäft verrichtet und Du es nicht mit einem Hundekotbeutel beseitigst, kann das ein Bußgeld zur Folge haben. Dieses fällt, je nach Kommune, unterschiedlich hoch aus und kann mitunter sogar bei 150 Euro liegen. Besonders teuer wird es, wenn Du mehrmals bei solch einer Nachlässigkeit erwischt wirst.

Lässt Du den Kot Deines Hundes auf einem Kinderspielplatz liegen, handelt es sich wegen der möglichen Gesundheitsgefahren sogar um eine Straftat. Selbst im eigenen Garten können nicht entfernte Hundehaufen zum Problem werden, wenn die Nachbarn durch den Geruch oder die davon angelockten Insekten belästigt werden. Grundsätzlich ist es besser, die Häufchen Deines Hundes zu entsorgen.

Das gilt auch auf extra ausgewiesenen Hundewiesen – nicht ohne Grund gibt es dort zumeist Kotbeutelspender. Lediglich wenn Dein Hund seine Notdurft tief im Wald in einem unzugänglichen Dickicht verrichtet, bist Du in der Regel nicht dazu angehalten, den Kot zu entfernen.


An manchen Orten sind Hunde verboten

Am liebsten wäre Dein Vierbeiner immer bei Dir. Das geht jedoch nicht. An manchen Orten ist das Mitnehmen von Hunden sogar verboten. Wo genau Hundeverbot herrscht, legen die Bundesländer und Kommunen fest. Die folgenden Orte musst Du jedoch in der Regel ohne ihn besuchen:

  • Arztpraxen
  • Supermärkte
  • Kindergärten
  • Kinderspielplätze
  • Schulen
  • Kinos (bis auf Ausnahmefälle)
  • Theater
  • Kirchen
  • öffentliche Liegewiesen
  • Schwimmbäder

Unsere Info: Blindenführhunde und andere Assistenzhunde sind von diesen Verboten unter bestimmten Bedingungen ausgenommen. Ein generelles Hundeverbot gibt es zudem in Restaurants nicht. Der Betreiber kann darüber selbst entscheiden. Am besten machst Du Dich vor dem Restaurantbesuch über die Hausregeln des Lokals schlau.


Hund in Mietwohnung - Zustimmung des Vermieters einholen!

Bevor Du einen Hund bei Dir aufnimmst, musst Du Deinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Dieser kann Dir die Hundehaltung zwar nicht generell verbieten, je nach Rasse, Größe und Verhalten des Hundes kann er sich jedoch gegen den Einzug des Vierbeiners aussprechen, solange es sich nicht um einen anerkannten Therapie- oder Begleithund handelt. Außerdem kann er Dir vorschreiben, wie viele Hunde Du maximal in der Mietwohnung halten darfst. Hältst Du in Deiner Mietwohnung einen Hund, von dem Dein Vermieter nichts weiß, droht Dir eine fristlose Kündigung.

Bedenke auch: Fühlen sich Deine Nachbarn von Deinem Hund gestört, weil dieser beispielsweise zu laut ist, kann Dir Dein Vermieter die Erlaubnis wieder entziehen. Auch kann er Schadenersatz von Dir fordern, wenn Dein Vierbeiner die Wohnungstür beschädigt oder andere Mietsachschäden verursacht. Hast Du eine Hundehaftpflichtversicherung, brauchst Du Dir um solche Schadenersatzansprüche jedoch keine Sorgen zu machen.


Für die Hundebestattung gelten spezielle Regeln

An den Tod Deines Hundes möchtest Du nicht denken. Im Idealfall ist das Thema noch ganz weit weg. Trotzdem solltest Du die geltenden Vorschriften kennen. Vor allem, wenn Du Deinen Hund später im heimischen Garten beerdigen möchtest. Denn in dem Fall musst Du auf Folgendes achten:

  • Die Ruhestätte muss mindestens 50 cm tief sein.
  • Dein Garten darf nicht in direkter Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen oder in einem Wasserschutzgebiet liegen.

Unser Tipp: Erkundige Dich rechtzeitig bei der in Deinem Wohnort zuständigen Behörde, ob Du Deinen Hund wirklich in Deinem Garten beerdigen darfst. Ansonsten droht Dir ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Hast Du keinen eigenen Garten, kannst Du ihn auf einem zugelassenen Tierfriedhof beerdigen. Oder Du entscheidest Dich für eine Feuerbestattung. In diesem Fall muss Dein Vierbeiner bis zur Einäscherung entweder beim Tierarzt oder beim Tierkrematorium aufbewahrt werden. Die Urne kannst Du danach zu Dir nach Hause nehmen.


Hundelärm kann Dich in Schwierigkeiten bringen

Wie so viele Lebewesen verursachen Hunde manchmal Lärm. Meistens durch Bellen oder Jaulen, manchmal aber auch, wenn sie Dinge umwerfen, an Türen kratzen oder geräuschvoll durch die Wohnung rennen. Je nach Lautstärke können solche Geräusche von Nachbarn als Lärmbelästigung empfunden und bei Ordnungsamt oder Polizei gemeldet werden. Vor allem während der Mittagsruhe (13 bis 15 Uhr) und während der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) solltest Du darauf achten, dass Dein Hund still in seinem Körbchen liegt.

Die gute Nachricht: Abseits dieser Zeiten muss zumindest gelegentliches Bellen als natürliche Tierkommunikation geduldet werden. Dauerbellen kann jedoch auch dann Folgen für Dich als Halter haben. Neben möglichen Bußgeldern kann der Vermieter sogar verlangen, dass Du Deinen Hund abgeben oder die Wohnung verlassen musst. Welche Regelungen in dieser Frage genau gelten, ist von Ort zu Ort unterschiedlich.


Hunde müssen artgerecht gehalten werden

Nicht nur gegenüber anderen Menschen, auch gegenüber Deinem Hund hast Du gesetzliche Pflichten, die zum Beispiel im Tierschutzgesetz geregelt sind, aber auch von ergänzenden Regelungen der Länder und Kommunen bestimmt werden. Dazu gehört neben genügend Platz, Pflege, tierärztlicher Versorgung, artgerechter Ernährung und frischem Wasser, dass Du ihm kein Leid zufügst.

Weiterhin wird verlangt, dass Du Deinem Hund geistige Stimulation bietest (etwa durch Spielen) und dass Du ihm soziale Kontakte ermöglichst – zum Beispiel auf Hundewiesen, im Park oder in Hundeschulen. Laut der seit 2022 geltenden neuen Tierschutzverordnung gibt es zudem eine „Gassi-Pflicht“ für Hunde. Das heißt, Du musst mindestens zwei Mal am Tag für jeweils eine Stunde mit Deinem Hund im Freien spazieren gehen. Auch gilt ein generelles Verbot für die Anbindehaltung von Hunden.

Schutz vor Schadens­ersatz­forderungen mit der Hundehaftpflicht

Missgeschicke passieren selbst gut erzogenen Hunden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher in jedem Fall sinnvoll investiertes Geld. Ganz gleich, ob sie in Deinem Bundesland und für Deinen Hund Pflicht ist oder nicht. Schließlich schützt Dich die Versicherung vor Schadensersatzforderungen, die Du sonst aus eigener Tasche zahlen müsstest. In unserem Vergleichsrechner findest Du über 340 Tarife. Da ist auch die passende Absicherung für Dich und Deinen Hund dabei.

Deine Ansprechpartner

Anne Christin
Döpping

  (02041) 77 44 7 - 50

Petra
Kircheis-Orth

  (02041) 77 44 7 - 52

Sandra
Manfrost

  (02041) 77 44 7 - 53

Heidi
Petendorf

  (02041) 77 447 - 54

Bettina
Spallek

  (02041) 77 447 - 55

Manfred
Weiblen

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