Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Genau wie in der Humanmedizin unterliegen die Tierärzte in Deutschland einer Gebührenordnung. In dieser Tabelle ist aufgelistet, welche Gebühren der Tierarzt für seine Leistungen in Rechnung stellen darf. Die letzte allgemeine Änderung ist am 27. Juli 2017 in Kraft getreten. Dabei wurden die Gebühren um 12 % erhöht. 2020 folgte eine Anhebung der Notdienstgebühren. Für Herbst 2022 wurde eine erneute Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte beschlossen.
Die Gebührenordnung haben wir hier für Dich hinterlegt: Gebührenordnung
Wenn Du mit Deiner Katze zu einer Untersuchung musst, wird Dir der Tierarzt auf Grundlage dieser Gebührenordnung eine Rechnung erstellen.
Warum unterscheiden sich aber häufig die Rechnungen unterschiedlicher Tierärzte für die gleiche Untersuchung?
Kosten für Kastration einer Katze nach der Gebührenordnung
Vergleich der Kosten, 1-facher Satz, inkl. 19 % MwSt.
Behandlung | 1-facher Satz | 2-facher Satz | 3-facher Satz | 4-facher Satz |
---|---|---|---|---|
Allgemeine Untersuchung mit Beratung | 28,11 € | 56,22 € | 84,33 € | 112,44 € |
Injektionsnarkose | 23,54 € | 47,08 € | 70,62 € | 94,16 € |
Kastration Kater | 36,08 € | 72,16 € | 108,24 € | 144,32 € |
Injektion subkutan, intrakutan, intramuskulär | 13,69 € | 27,38 € | 41,07 € | 54,76 € |
Summe | 101,42 € | 202,84 € | 304,26 € | 405,68 € |
Hinzu kommen dann noch die Kosten für Medikamente, Verbandmaterial etc. Zu Notdienstzeiten außerdem noch eine Grundgebühr von 59,50 €. So kann eine Kastration zwischen 150 € und bis zu 550 € kosten.
Letzte Änderung in der Gebührenordnung
Gebührenordnung der Tierärzte
Die Bundesregierung hat für den Herbst 2022 eine Novelle der Gebührenordnung der Tierärzte beschlossen. Das bedeutet für alle Tierhalter sehr viel höhere Kosten, aber vor allem Katzenhalter müssen jetzt tiefer in die Tasche greifen.
Die Gebühren für die Behandlung von Katzen wurden an die von Hunden angepasst. Anders formuliert:
Es wird preislich kein Unterschied mehr gemacht zwischen der Behandlung von Katzen und Hunden.
Fazit:
Generell besagt der Beschluss, dass sich für alle Tierbesitzer die Gebühren erhöhen, egal ob für Katze, Hund oder Pferd. Bei der Behandlung von Katzen dürften deren Halter darüber staunen, dass die Behandlung ihrer Samtpfote nun genau so teuer ist wie die Behandlung eines Hundes.
Der Abschluss einer Katzenversicherung ist also mehr denn je anzuraten.
Komplikationen können die Tierarztkosten in die Höhe schnellen lassen
Ein Tierarzt muss auf jede Katze individuell eingehen. Daher ist nicht auszuschließen, dass unerwartete Behandlungsverläufe abweichende oder zusätzliche Maßnahmen verursachen. Feste Kostenvoranschläge zu Behandlungsbeginn sind daher nicht möglich.
Es können beispielsweise Komplikationen eintreten, sodass die Katze stationär in eine Tierklinik aufgenommen werden muss. Dann erhöhen sich die Kosten täglich um 13,63 € (27,26 € beim zweifachen und 40,89 € beim dreifachen Satz) – ohne Futterkosten.
Sollte die Katze als Intensivpatient ständig überwacht werden müssen, entstehen weitere Kosten. So kann der Tierarzt bei einer Überwachung des Intensivpatienten, eventuelle weitere tierärztliche Leistungen noch gar nicht mit einberechnet, pro Tag satte 119,00 € verlangen. Kommt nun noch eine Operation dazu, geht das schnell in Kostenbereiche, die niemand aus eigener Tasche zahlen möchte.
Schütz Dich jetzt mit der Katzenversicherung vor hohen Tierarztkosten
Du möchtest eine Katzenkranken- oder OP-Versicherung abschließen, um die Tierarztkosten aufzufangen? Dann solltest Du darauf achten, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung die Versicherungsgesellschaft die Kosten erstattet. Mindestens bis zum zweifachen Satz sollte es schon sein. Manche Krankenversicherungen für Katzen decken sogar die Kosten der Kastration mit ab.