Privathaftpflicht

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Sind Katzen in der Privat­haftpflicht versichert?

Das Wichtigste für Dich als Katzenbesitzer zuerst: Ja, Katzen sind in der Privathaftpflicht versichert. Du brauchst also keine separate Tierhalterhaftpflicht­versicherung. Wichtig ist natürlich, dass Du haftpflichtversichert bist. Stell Dir folgenden Fall vor: Dein Bekannter hat Deine Katze auf dem Schoß. Da fährt sie auf einmal die Krallen aus und hinterlässt auf seinem Unterarm tiefe Kratzer, die stark anschwellen. Der Hausarzt stellt eine Infektion fest, die mit Medikamenten behandelt werden muss.

Für Deinen Bekannten hat sich der Fall damit erledigt - kann ja mal passieren. Für seine Krankenkasse aber nicht, denn die meldet sich nun bei Dir. Jetzt gilt es, Deine Haftpflichtversicherung zu informieren. Die Krankenkasse fordert von Dir die Erstattung der angefallenen Kosten der ärztlichen Versorgung. Schließlich hat das Verhalten Deiner Katze die ärztliche Versorgung notwendig gemacht. Eine separate Katzenversicherung als Haftpflicht gibt es dafür nicht.

Hafte ich für Schäden, die meine Katze verursacht?

Katzen auf der Mauer

Ja, Du bist für die Schäden verantwortlich, die Deine Katze verursacht. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Für Deine Katze reicht Deine Privathaftpflicht völlig aus. Anders als bei Hunden oder Pferden gehen von Katzen weniger Gefahren aus, daher brauchen hier die Halter keine separate Tierhalter­haftpflichtversicherung. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.

Diese Arten von Schäden durch die Katze sind in der Privathaftpflicht abgesichert:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Mietsachschäden
  • Vermögensschäden

Welche Schäden können Katzen verursachen?

Was soll meine Katze schon großartig anrichten? So denken vermutlich viele Katzenbesitzer. Sicher, beim Anblick der kleinen Stubentiger fällt es schwer, direkt das Schlimmste anzunehmen. Eine zerfetzte Rolle Toilettenpapier oder eine zerkratzte Sofalehne sind doch kein Beinbruch.

Problematisch wird es, wenn Deine Katze Dir gegenüber mal so richtig die Krallen ausfährt. Dann kann ein Tatzenhieb sehr schmerzhafte Folgen haben. Und ein Katzenbiss führt unter Umständen sogar zu einer Infektion, die Du ärztlich versorgen lassen musst. Dafür zahlt Deine eigene Privathaftpflichtversicherung nicht. Das sind sogenannte Eigenschäden.

Wenn Deine Katze hingegen einen Schaden verursacht, bei dem außenstehende Personen betroffen sind, kannst Du auf Deine Haftpflichtversicherung zurückgreifen.


Muss meine Privathaftpflicht für jeden Schaden meiner Katze aufkommen?

Nicht zwingend. Denn das entscheidet die Haftpflichtversicherung für Katzen von Fall zu Fall. Zuerst einmal muss der Geschädigte beweisen, dass Deine Katze für den Schaden verantwortlich ist. Hat er dazu beigetragen, dass es erst zu einem Schaden kommt, bleibt er in der Regel auf seinen Kosten sitzen. Die beiden folgenden Fälle haben sich real ereignet und zeigen, wie unterschiedlich die Gerichte an solche Fälle herangehen.

  1. Fall 1: Durch eine Katze attackiert
    In einer Wohngemeinschaft versuchte eine junge Frau, die Katze ihrer Mitbewohnerin einzufangen, um sie zu baden. Die Katze wehrte sich verständlicherweise gegen das drohende Unheil und biss kräftig zu. Dabei schwoll die Hand der jungen Frau heftig an. Die Folge: Fünf Tage Krankenhausbehandlung wegen einer Infektion.
  2. Fall 2: Eine fremde Katze vertreiben
    In einem Hotel ist die Katze eines Gäste-Ehepaares über den Balkon in das Nachbarzimmer eingedrungen. Die Urlauberin dort wollte die Katze einfangen und wieder zurückbringen. Hier zeigte sich die Katze wenig einsichtig und biss der Urlauberin kräftig in den Daumen. Die Folge war eine dauerhafte Funktionseinschränkung des Fingers.

Beide Fälle wurden vor Gericht verhandelt. Im ersten Fall lehnte das Gericht die Schadensersatzforderung ab. Die Haftpflicht des Katzenhalters musste nicht zahlen. „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“, so die Argumentation der Richter. Es sollte eigentlich logisch sein, fremde Katzen nicht einfach hochzuheben.

Im zweiten Fall musste die Privathaftpflicht der Katzenbesitzer der verletzten Urlauberin ein Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe auszahlen. Denn es entspricht einem natürlichen Verhalten, eine eingedrungene Katze aus den eigenen vier Wänden wieder zu verbannen.

Die beiden Beispiele zeigen: Eine Haftpflichtversicherung für Katzen ist unverzichtbar. Schließlich übernimmt die Privathaftpflicht alle Kosten für berechtigte Schadensersatzforderungen - und wehrt unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab.

Übersicht - diese Versicherungen sind für Katzen sinnvoll

Privathaftpflicht

Die unverzichtbare Absicherung, wenn Dein Sofalöwe tatsächlich jemanden verletzt oder etwas beschädigt.

Privathaftpflicht

Katzenkranken­versicherung

Die Privatversicherung beim Tierarzt: umfangreicher Kostenschutz bei tierärztlicher Versorgung

Katzenkranken­versicherung

Katzen-OP-Versicherung

Der Operationskostenschutz: Versichert alle notwendigen Operationen bei Krankheit oder Unfall.

Katzen-OP-Versicherung

Der Geschädigte ist in der Beweispflicht

Stell Dir vor: Ein aufgeregter Nachbar beschwert sich über Deine Katze, weil sie angeblich die Motorhaube seines Autos zerkratzt hat. Hier solltest Du erst einmal Ruhe bewahren. Deine Privathaftpflicht kümmert sich um den vermeintlichen Schaden Deiner Katze. Sie prüft, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.

Jetzt ist der Geschädigte in der Pflicht: Er muss beweisen, dass Deine Katze die Kratzer verursacht hat. Das dürfte allerdings kaum möglich sein. Die Haftpflichtversicherung für Deine Katze wehrt den Schadenersatzanspruch also ab. Du kannst für Deine Katze nicht mehr haftbar gemacht werden.


Katzen in der Mietwohnung - was kann da schon passieren?

Die kleinen Stubentiger haben es mitunter faustdick hinter den Ohren. Mit einer zerfledderten Gardine musst Du klarkommen. Nicht aber Dein Vermieter, wenn es um eine angeknabberte Fensterdichtung oder womöglich eingesickerten Urin im Teppich geht. Schließlich gehören ihm ja die Fenster und er hat den Teppich in der Wohnung verlegen lassen. Dann hat er Dir gegenüber einen Schadensersatzanspruch.
Umso wichtiger ist es, dass Du den Zusatzbaustein Mietsachschäden mit versichert hast.

Doch Achtung: Du kannst Schäden, die Deine Katze verursacht hat, nicht „sammeln“ und dann bei Deiner Haftpflichtversicherung einreichen. Einen Schaden, und wenn es nur ein zerkratzter Türrahmen ist, musst Du sofort Deiner Privathaftpflicht melden. Gerade bei Mietsachschäden neigen viele Mieter dazu, Schäden erst beim Auszug zu melden. In solchen Fällen zahlt die Haftpflicht für die Schäden durch Deine Katzen nichts.


Mehr als drei Katzen in der Wohnung? Dann bleibt die Privathaftpflicht außen vor

Katzenhalter werden es nicht gerne hören, aber bei einer größeren Zahl von Katzen leistet die Privathaftpflicht nicht für Mietsachschäden. Das ist bereits der Fall, wenn in einer Mietwohnung mehr als drei Katzen wohnen. In vielen Gerichtsverfahren betrachten Richter das als eine übermäßige Beanspruchung der Mietwohnung.

Ein richtungsweisendes Urteil hat dazu das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2014 gesprochen. In dem Rechtsstreit klagte eine Katzenhalterin gegen ihre Privathaftpflicht. Die vier Katzen hatten in der Mietwohnung erhebliche Spuren hinterlassen - vom zerkratzten Parkett bis hin zu Schäden durch Katzenurin. Damit blieb die Katzenhalterin auf rund 17.000 € Renovierungskosten sitzen. Die Begründung der Richter: Durch diese Anzahl von Katzen ist eine übermäßige Beanspruchung der Mietwohnung gegeben. Das schließt dann eine Schadensersatzleistung aus der Privathaftpflicht aus.

Fazit: Die Privathaftpflicht ist ein Muss für Katzenhalter

Die VS. als Katzenversicherungsexperte rät:

Auch Katzen können einen sehr großen Schaden anrichten, der erhebliche finanzielle Belastungen nach sich zieht. Daher ist für Katzenbesitzer die Privathaftpflichtversicherung ein zwingendes Muss.

Selbst wenn Du keine neue Privathaftpflicht für Deine Katze abschließen brauchst: Ist Dein eigener Versicherungsschutz noch auf dem neuesten Stand? Sind Mietsachschäden vielleicht noch gar nicht abgesichert oder zahlst Du zu viel Beitrag? Dann lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich der Privathaftpflicht:

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