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Wer zahlt, wenn Pferde ausbrechen und den Verkehr lahm legen?

Pferd ist ausgebüxt und steht auf der Landstraße

Pferde sind von ihrem Wesen her scheue Tiere und neigen in Schrecksituationen zu unkontrollierbaren Reaktionen. Es kann immer passieren, dass Pferde oder Ponys von ihrer Weide ausbüxen und in den öffentlichen Straßenraum geraten.

Das passiert auf Landstraßen ebenso wie auf Autobahnen. In den meisten Fällen läuft es glimpflich ab, wenn es der Polizei oder der Feuerwehr gelingt, die Tiere einzufangen. Manchmal kommt es auch zu einem Unfall: Personen- und Sachschäden sind die Folge. Wer kommt für die Kosten auf?

Gebühren für Polizeieinsatz fallen auf den Pferdehalter zurück

Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich in der Vergangenheit mit der Frage befasst, wer den Polizeieinsatz bezahlen muss, wenn Pferde ausbrechen und ein Einfangen durch Sicherheitskräfte notwendig wird. In dem damaligen Fall sind Ponys von einer Weide ausgebrochen und auf die Bundesstraße 51 gelangt. Der Halter der Ponys hatte die Polizei über den Vorfall informiert und begann mit der Suche nach den Ponys. Die Polizei entsandte Einsatzkräfte ebenfalls dorthin. Diese trieben die Ponys mit einem Streifenwagen zusammen, sodass das Einfangen erleichtert wurde. Der Kostenbescheid des Landes Rheinland-Pfalz folgte prompt: Rund 210 € kostete der Polizeieinsatz. Dagegen klagte der Halter der Ponys und verlor. Auch wenn die Umzäunung wegen eines Unwetters beschädigt wurde, stehe immer noch der Pferdehalter in der Haftung.


Feuerwehr und Polizei im Einsatz, um entlaufene Pferde einzufangen

Es kommt immer wieder vor, dass Pferde von ihrer Weide ausbrechen und ein erhebliches Risiko für den öffentlichen Verkehr darstellen. Daher müssen in einer solchen Situation zahlreiche Einsatzkräfte anrücken, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern oder auch um die Pferde wieder einzufangen. In den seltensten Fällen bekommen die Halter der Pferde etwas vom Geschehen mit, da Pferde ja nicht pausenlos unter Beaufsichtigung stehen. Die Städte, welche die jeweilige Feuerwehr unterhalten oder die Bundesländer, die für die Polizei verantwortlich sind, haben die Möglichkeit, die Kosten für den Einsatz dem Pferdehalter in Rechnung zu stellen. Wie lassen sich solche Kosten absichern?

Pferdehaftpflicht unverzichtbar - Schaden kann jederzeit auftreten

Da Pferde nun einmal schreckhafte Tiere sind, lässt sich das Risiko eines Schadens nicht wegdiskutieren. Dadurch besteht für den Pferdehalter auch ein höheres Risiko einer Schadensersatzforderung. Dagegen besteht die Möglichkeit, mit der Pferdehaftpflicht eine vernünftige Absicherung zu treffen, damit solche Schäden aufgefangen oder auch, wenn der Schadensersatzanspruch unbegründet ist, diesen abweist. Ein Fall, den der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 entscheiden musste, zeigt, wie hoch die Schadenersatzforderungen sein können. Fünf Ponys hatten einen Unfall verursacht, der zu einer Querschnittslähmung eines Radfahrers führte. Die Pferdehalter mussten gemeinschaftlich 430.000 € Schadensersatz leisten.


Pferdehaftpflicht: Übernahme der Kosten bei Vermögensschäden

Viele Pferdehalter haben eine Absicherung gegen mögliche Schadensszenarien getroffen und sich mit der Pferdehaftpflicht abgesichert. Das ist auch dringend notwendig, da jeder Schaden, den das Pferd verursacht, auf den Halter zurückfällt. Das liegt daran, dass Pferdefreunde mit der Haltung ihrer großen Tiere eine Gefahrenquelle schaffen, für die eine besondere Form der Haftung gilt. Die sogenannte Gefährdungshaftung ist nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, daher ist zum Schutz gegen Schadenersatzforderungen eine Pferdehaftpflicht zwingend notwendig. Diese leistet nicht nur bei Personen- oder Sachschäden, sondern auch bei den so genannten Vermögensschäden. Diese Form von Schäden tritt auf, wenn niemand durch das Pferd zu Schaden kommt, sondern lediglich ein finanzieller Aufwand oder Verlust entsteht.


Was sind Vermögensschäden in der Pferdehaftpflichtversicherung?

Bei einem Vermögensschaden wird durch das Pferd niemand verletzt und auch kein fremdes Eigentum beschädigt. Das Verhalten des Pferdes löst eine Situation aus, die an anderer Stelle Kosten verursacht. Das kann entweder der Polizeieinsatz sein, aber auch ein verpatzter Termin wegen der Sperrung einer Straße. Ein Beispiel dafür ist der verpasste Flug in den Urlaub, wenn der Autofahrer aufgrund der gesperrten Straße den Flughafen nicht mehr rechtzeitig erreicht. Er hat tatsächlich die Möglichkeit, den Pferdehalter in Anspruch zu nehmen. Das ist vielen Pferdefreunden so nicht bewusst. Vom normalen Verständnis her könnte man meinen, dass der Pferdehalter ja nicht die Straße blockiert hat. Vom rechtlichen Aspekt her aber steht dem die Gefährdungshaftung entgegen. Diese bewirkt, dass jeder Schaden, den das Pferd aus der Verwirklichung der Tiergefahr verursacht, auf den Pferdehalter zurückfällt. Das sind dann auch die Kosten, die durch einen Vermögensschaden entstehen.

Perfekter Schutz im Schadensfall

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