Tierversicherungen für Tiere mit Vorerkrankungen
Nicht immer ist ein Hund oder eine Katze, die Du gerne versichern würdest, auch kerngesund. Sei es, weil Du ein vorerkranktes Tier aus dem Tierheim oder Tierschutz adoptiert hast oder weil Du Dich erst nach der Diagnose beim Tierarzt für eine Versicherung entschieden hast. Leider nimmt aber nicht jede Versicherung solche Tiere auf. Welche es dennoch tun und welche Bedingungen gelten, wenn Du eine Katzenkrankenversicherung, Hundekrankenversicherung oder eine OP-Versicherung für Dein vorerkranktes Tier abschließen willst, erfährst Du im Folgenden.
Welche Bedingungen gelten beim Versichern von kranken Tieren?
Kannst Du Dein Tier versichern, so gilt dieser Versicherungsschutz für gewöhnlich nicht für die Krankheiten oder Verletzungen, die Dein Hund oder Deine Katze schon vor Abschluss der Versicherung erlitten haben. Andere Krankheiten und Unfälle, die nichts mit diesen Einschränkungen zu tun haben, werden hingegen genauso übernommen wie bei gesunden Tieren. Hat Deine Katze zum Beispiel ein Bein verloren, bekommst Du dank Deiner Versicherung trotzdem die Kosten für eine Krebstherapie oder eine Behandlung von Katzenschnupfen erstattet.
Welche Tierkrankenversicherungen nehmen Hunde oder Katzen mit Vorerkrankung?
Zum Glück gibt es einige Anbieter von Tierkrankenversicherungen, Tier-OP-Versicherungen oder Kombinationsangeboten, die auch nicht gesunde Tiere aufnehmen. Bei welchen Gesellschaften eine Versicherung trotz Vorerkrankung möglich ist, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen. Weitere Infos zu Preisen, Tarifdetails und Bewertungen erhältst Du auf unseren Unterseiten zu den OP-, Kranken- und Kombiversicherungen. Klicke einfach auf die entsprechende Schaltfläche.
Folgende Gesellschaften versichern Tiere mit Vorerkrankungen
Diese Anbieter versichern keine vorerkrankten Tiere
Wann ist eine Behandlung generell ausgeschlossen?
Auch Kranken- und OP-Versicherungen, die grundsätzlich der Versicherung von erkrankten Tieren zustimmen, decken nicht automatisch sämtliche Risiken ab. Neben offensichtlichen Ausnahmen wie Vorsatz gibt es hier noch einige weitere Ausschlüsse, die Du beachten solltest. Damit Dir in dieser Hinsicht nichts entgeht, haben wir Dir alle Ausschlüsse aufgelistet, die für sämtliche bei uns angebotenen Versicherungsgesellschaften gelten.
Krankheiten, Unfälle und Fehlentwicklungen
Nicht versichert sind Operationen bei Krankheiten, Unfällen oder angeborenen, genetisch bedingten oder erworbenen Fehlentwicklungen, die schon vor der Stellung Deines Versicherungsantrags erforderlich waren, Dir bekannt waren oder Dir, zum Beispiel von Deinem Tierarzt, angeraten wurden.
Zahnprobleme und Zahnersatz
Operationen zur Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien Zahnersatz (Prothetik) werden von den Gesellschaften nicht abgedeckt.
Unterbrechung des Versicherungsschutzes
Muss Dein Tier aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls operiert werden, dessen Ursache während einer Unterbrechung Deines Versicherungsschutzes auftritt, werden die Kosten für diesen Eingriff nicht übernommen.
Rassestandards
Operationen, die der Ästhetik oder der Herstellung eines bestimmten Rassestandards dienen, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt auch für Behandlungen am Gebiss Deines Hundes oder Deiner Katze.
Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle
Selbstverständlich werden Behandlungen von Krankheiten oder Unfällen auch dann nicht übernommen, wenn diese Ursachen absichtlich herbeigeführt wurden, das Tier also vorsätzlich krank gemacht oder verletzt wird. Entweder durch Dich als Versicherungsnehmer oder durch Personen, die mit Dir in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Als Beweis für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens gilt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz.
Auch wenn ein Anspruch von Dir oder einer mit Dir in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Person arglistig erhoben wurde, besteht kein Versicherungsschutz für Operationen.
Sonstige Ausschlüsse
Nicht versichert sind Operationen auch dann, wenn die zu behandelnden Krankheiten und Unfallfolgen durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen verursacht wurden. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.

Petra Kircheis-Orth, Versicherungsfachfrau
Als Tierbesitzer wie als Berater ist es uns wichtig, dass so viele Tiere wie möglich einen guten Versicherungsschutz bekommen. Das gilt natürlich auch, und sogar ganz besonders, für Hunde und Katzen mit Vorerkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen. Denn diese Tiere haben schon genug durchgemacht und sich ihren Zustand so wenig ausgesucht wie Du als Halter. Aus diesem Grund helfen wir Dir sehr gerne dabei, die passende Absicherung für Dein Tier zu finden. Gerne auch im persönlichen Gespräch.
4,9/5 Punkte: So zufrieden sind unsere Kunden
Kerstin Kellner
Vergleichen und sparen ist ein tolles Unternehmen, das Kunden sehr gut berät, in dem die Kundenmitarbeiter auf die persönlichen Wünsche des Kunden ... mehr
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Bin sehr zufrieden waren sehr sehr nett am Telefon immer wieder gerne.
Sandy Fricke
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(02041) 77 44 7 - 50
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