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Die Hundesteuer: auf was musst Du achten?

Hund mit Steuermarke am Halsband

Als Hundebesitzer musst Du Dich gezwungenermaßen mit dem Thema Hundesteuer beschäftigen. Wir bieten Dir alle wichtigen Informationen rund um die Steuer für Hunde. Möchtest Du wissen, wie hoch die Steuersätze für Deinen Hund in Deiner Stadt sind? Oder wie Du Deinen Hund anmeldest, und was passiert, wenn Du in eine andere Stadt ziehst? Die Antworten darauf erhältst Du auf unserer Seite.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Zudem erhöht sich der Steuersatz, wenn Du mehr als einen Vierbeiner oder einen als gefährlich geltenden Hund bzw. einen sogenannten Kampfhund hältst.

Bei einem Listenhund kann es vorkommen, dass die Hundesteuer enorm höher ist als die Hundesteuer für Hunde, die nicht auf der Liste für potentiell gefährliche Hunde stehen


Hund anmelden: So geht’s

Damit Dein Hund steuerlich erfasst werden kann, musst Du ihn zunächst beim Steueramt Deiner Gemeinde anmelden. Und zwar beim Steueramt in Deiner Gemeinde. In manchen Bundesländern bist Du zusätzlich gesetzlich dazu verpflichtet ihn in einem Hunderegister anzumelden. Das ist beispielsweise in Hamburg und Niedersachsen der Fall.

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Unser Tipp:

Bist Du Dir unsicher, ob es in Deinem Bundesland ein Hunderegister gibt? Dann schau auf der Internetseite Deiner Stadt bzw. Gemeinde nach. Oft kannst Du Deinen Hund dort sogar direkt online anmelden. Ansonsten geht das aber auch per E-Mail, Post oder Telefon.

Wann muss ich meinen Hund anmelden?

Hast Du einen Welpen adoptiert, musst Du ihn spätestens nach Vollendung seines 3. Lebensmonats anmelden. Zieht ein älterer Hund bei Dir ein, hast Du etwa zwei bis vier Wochen Zeit für die Anmeldung. Die Fristen unterscheiden sich jedoch von Stadt zu Stadt. Erkundige Dich daher rechtzeitig, welche Regelungen in Deinem Wohnort gelten.


Wie teuer ist die Anmeldung?

Für die Anmeldung Deines Hundes musst Du in der Regel nichts bezahlen. Einzige Ausnahme: die Anmeldung im städtischen Hunderegister. Diese kostet häufig etwa 15 € bis 30 €. Wenn Du Deinen Hund online registrierst, kannst Du meist etwas sparen.


Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Anmeldung Deines Vierbeiners beim Steuer- und Stadtkassenamt benötigst Du Folgendes:

  • Deinen Namen und Deine Adresse
  • Angaben zu Deinem Hund (Alter, Rasse, Datum des Erwerbs)
  • ggf. Angaben zum Vorbesitzer (Name und Adresse)
  • Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis (bei als gefährlich eingestuften Hunden)

Für die Aufnahme ins städtische Hunderegister benötigst Du zusätzlich:

  • Deinen Personalausweis
  • die Mikrochip-Nummer Deines Hundes
  • eine Bescheinigung der Hundehaftpflicht

Gerade die Hundehaftpflichtversicherung ist dabei weit mehr als nur eine lästige Pflicht, sondern sogar extrem sinnvoll. Denn sie übernimmt für Dich die Kosten, wenn Dein Hund, direkt oder indirekt, Schäden an Personen, Tieren oder Dingen verursacht und Du schadensersatzpflichtig wirst. Als Tierversicherungsexperte können wir Dir die folgenden Tarife empfehlen, die Dich allesamt gut im Schadensfall schützen.


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Was passiert nach der Registrierung?

Hast Du Deinen Vierbeiner erfolgreich angemeldet, erhältst Du den Steuerbescheid und eine kostenlose Hundesteuermarke. Letztere muss Dein Vierbeiner immer sichtbar am Körper tragen, wenn er das Haus verlässt. Das gilt übrigens auch schon, wenn er in Deinem Garten spielt! Die Hundemarke ist nämlich mit einer individuellen Kennnummer versehen.

Info: Verlierst Du die Marke, sendet Dir das Steueramt kostenlos eine neue Marke zu.


Was passiert, wenn ich die Anmeldung meines Hundes vergesse?

Meldest Du Deinen Vierbeiner nicht beim Steueramt an, kann das teuer werden. Im schlimmsten Fall droht Dir sogar eine Haftstrafe. In der Regel musst Du neben einem Bußgeld die Hundesteuer rückwirkend begleichen.


Kann ich eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen?

Bist Du Rentner oder Sozialhilfeempfänger? Dann kannst Du während der Anmeldung eine Vergünstigung der Hundesteuer beantragen. Dafür musst Du einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Schon gewusst? Die Verwendung der Hundesteuer ist nicht zweckgebunden!

Anders als häufig vermutet, ist die Hundesteuer nicht dazu gedacht, den Stadtbereich von Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu reinigen. Im Gegenteil: Lässt Du den Haufen Deines Vierbeiners zurück und wirst dabei erwischt, droht Dir ein saftiges Bußgeld. Auch öffentliche Kotbeutelspender, Mülleimer oder Hundewiesen werden nicht mittels Hundesteuer finanziert. Die Kommunen können selbst entscheiden, was sie mit dem über die Hundesteuer eingenommenen Geld anfangen. Sei es, dass neue Straßenschilder aufgestellt oder die Politessen mit neuen Regenmänteln ausgestattet werden. Auch die Höhe der Steuer dürfen die Städte selbst bestimmen.

Die Hundesteuer wird als Jahressteuer berechnet. Und zwar pro Hund, den Du hältst. Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes hat neben der Anzahl der Vierbeiner auch deren Hunderasse. In vielen Städten und Gemeinden musst Du für einen als gefährlich geltenden Hund eine höhere Hundesteuer zahlen.


Hundesteuer und Hundehaftpflicht: manchmal sind beide Pflicht

In sechs Bundesländern ist neben der Hundesteuer auch die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Zudem gibt es in neun weiteren Bundesländern für bestimmte Vierbeiner eine Versicherungspflicht. Wo genau Du nicht nur die Hundesteuer zahlen musst, sondern auch zwingend eine Hundehaftpflicht benötigst: Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Häufige Fragen zur Hundesteuer

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Jeder Einwohner einer Stadt, der zu privatem Zweck einen Hund hält, muss die Hundesteuer als Gemeindesteuer entrichten. Besteuert wird nicht der Hund, sondern die Tatsache, dass Du als Halter des Tieres das Geld hast, einen Vierbeiner zu halten. Aus diesem Grund zählt die Hundesteuer auch zu den sogenannten „Luxussteuern“.

Adoptierst Du einen Hund, musst Du ihn beim Steueramt anmelden und jährlich den entsprechenden Steuersatz bezahlen.

Info: Für Blinden- und Rettungshunde musst Du keine Hundesteuer zahlen. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Hunde, die für den Handel oder die gewerbliche Zucht vorgesehen sind. Dazu gehören auch Fellnasen, die im Tierheim leben.

Was passiert mit der bezahlten Hundesteuer, wenn ich in eine andere Stadt ziehe?

Falls Du als Hundehalter im Laufe des Steuerjahres den Wohnort wechselst und in eine andere Stadt umziehst, erhältst Du vom alten Wohnort die Hundesteuer anteilig zurückerstattet. Wichtig ist, dass Du Deinen Vierbeiner am alten Wohnort abmeldest und ihn am neuen Wohnort wieder anmeldest!

Was passiert mit der bezahlten Hundesteuer, wenn mein Hund verstirbt oder ich ihn abgebe?

Falls Dein Hund vor Ablauf des Steuerjahres verstirbt oder von Dir abgegeben wird, erhältst Du die zu viel gezahlte Hundesteuer anteilig zurück. Dazu benötigst Du eine Tierarztbescheinigung als Todesnachweis bzw. einen Nachweis über den Verkauf Deines Vierbeiners. Damit wendest Du Dich an das zuständige Amt.

Info: Hast Du für Deinen Vierbeiner eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, kannst Du in diesem Fall von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag auflösen.

Ist die Hundesteuer rechtmäßig?

Seit ihrer Einführung im damaligen Preußen um das Jahr 1810 wird die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer immer wieder in Frage gestellt. Hundesteuer-Gegner beklagen, dass andere Haustierarten wie Katzen oder Pferde nicht besteuert werden und weisen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im deutschen Grundgesetz hin. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren über dieses Thema beraten und entschieden, dass kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz durch die Erhebung einer Hundesteuer vorliegt, wenn gleichzeitig keine anderen Tierarten mit besteuert werden. Begründet wird das unter anderem damit, dass die Annahme, dass Hunde die Allgemeinheit stärker beeinträchtigen als andere Tierarten ein „vernünftiger“ und „sachlicher“ Grund für die Ungleichbehandlung sei.

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