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Tierarztkosten steigen - So kannst Du sie bezahlen

Hundepfote mit Geldscheinen

Eins ist vollkommen klar: Bei jedem Tierarztbesuch entstehen Kosten. Aber wer muss diese wann tragen? Und warum fallen überhaupt so hohe Kosten beim Tierarztbesuch an? Die Antwort auf diese und weitere Fragen zur Finanzierung von Tierarztkosten verraten wir Dir.

Welche Kosten entstehen beim Tierarzt?

Schon für die allgemeine Untersuchung und Beratung erhebt der Tierarzt eine bestimmte Gebühr. Wie hoch diese sein darf, ist in der Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) geregelt. Die Höhe des Betrags hängt dabei von der Art des Tieres ab und davon, nach welchem Satz der Tierarzt die Untersuchung berechnet. Je nach Aufwand kann der Tierarzt vom einfachen bis zum vierfachen Satz berechnen.

Somit ist also im Vorfeld nicht ganz klar, womit Du beim Tierarztbesuch genau „rechnen“ musst. Fest steht aber: ganz billig kommst Du bestimmt nicht weg. Vielmehr ist der Besuch in Tierarztpraxis und -klinik deutlich teurer geworden. Im Rahmen der jüngsten Neuordnung der Gebührenordnung für Tierärzte sind die Tierarztkosten nämlich Ende 2022 kräftig erhöht worden.

Für manchen Tierhalter mag dies vielleicht auf den ersten Blick unbegreiflich und wahrscheinlich auch ärgerlich erscheinen. Bei näherer Betrachtung wird jedoch klar, dass die Preisanhebung längst überfällig war.

Um die Gründe besser nachvollziehen zu können, beantworten wir im Folgenden also die Frage:


Warum sind die Tierarztkosten gestiegen?

Qualität hat ihren Preis. Genau wie in der Humanmedizin sind auch in der Tiermedizin die Leistungen oft mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Viele Therapien, die vor Jahren noch undenkbar waren, sind heute nahezu Standard: ob komplizierte chirurgische Eingriffe an der Wirbelsäule, Krebsbehandlungen oder das Anfertigen von Prothesen. Dabei müssen moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren wie Röntgen, CT, Ultraschall oder Magnetfeldtherapie von den praktizierenden Veterinären finanziert werden.

Damit die tierischen Patienten von den teuren medizinischen Geräten und aufwendigen, komplizierten Anwendungen profitieren können, sind höhere Tierarztkosten die logische Konsequenz. Schließlich muss der behandelnde Tierarzt nicht nur seine qualifizierten Mitarbeiter, den Unterhalt der Praxis und weitere anfallende Kosten tragen – am Ende sollte für ihn auch noch etwas übrigbleiben. Eine Anhebung der tierärztlichen Gebühren war somit zwingend erforderlich.

Aber es gibt auch noch weitere Fragen, die mit dem Bezahlen von Tierarztrechnungen zusammenhängen …


Ohne Geld zum Tierarzt?

Wenn Du Dein Tier beim Tierarzt behandeln lässt, wird dafür unmittelbar eine Rechnung erstellt. Die sofortige Zahlungsverpflichtung ist vergleichbar mit der von Privatpatienten in der Humanmedizin. Die menschlichen Privatpatienten müssen jedoch nicht selbst ihren Geldbeutel leeren, sondern haben in der Regel eine private Krankenversicherung, die für die Arztrechnung aufkommt.

Bei Tierhaltern, die für ihren Vierbeiner einen vergleichbaren Krankenschutz abgeschlossen haben, verhält es sich ganz ähnlich. Die Tierkrankenversicherung übernimmt die beim Tierarzt anfallenden Gebühren – oder zumindest einen großen Teil davon. Ob Untersuchung, Medikamente oder Operation – je nach Tarif deckt die Tierkrankenversicherung bis zu 100 % der Tierarztkosten ab.

Wer keine Tierversicherung für seinen felligen, gefiederten oder geschuppten Gefährten hat, muss die Tierarztrechnung aus eigener Tasche bezahlen. Entweder in bar oder per Kartenzahlung. Tipp: Am besten bereits vor der Behandlung in der Tierarztpraxis oder -klinik klären, wie die spätere Tierarztrechnung beglichen wird.

Wer schon öfters bei dem gleichen Tierarzt war und sich eine notwendige Behandlung einmal nicht sofort oder auf einen Schlag leisten kann, muss nicht gleich den Kopf hängen lassen. In solchen Fällen sind Ratenzahlungen oder ein zeitlich verzögertes Begleichen der Rechnung meist möglich.

Und wie sieht es aus mit Tierhaltern, die in großen finanziellen Schwierigkeiten stecken und sich eine Behandlung ihres Lieblings schlichtweg nicht leisten können? Auch in diesem Fall gibt es eine Lösung. Speziell für Menschen mit sehr geringem Einkommen sowie auch für Obdachlose oder Geflüchtete, die ein gesundheitlich angeschlagenes Tier in ihrer Obhut haben, sind ehrenamtlich tätige Tierärzte eine Anlaufstelle. Sie behandeln das Tier unentgeltlich.

Eine Frage, die im Zusammenhang mit Tierarztkosten ebenfalls immer wieder im Raum steht, ist:


Wer zahlt die Tierarztkosten bei Fundtieren?

Wer ein krankes, verletztes Tier findet, handelt meist aus spontaner Tierliebe und bringt es zur Notversorgung zum Tierarzt. Nicht selten entbrennt dann aber die Diskussion darüber, wer die Behandlungskosten übernimmt.

Prinzipiell sind Städte und Gemeinden für die Versorgung, Unterbringung und notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. Manchmal lehnen sie jedoch auch die Zahlung ab, nämlich dann, wenn der Finder keine offizielle Meldung darüber gemacht hat – tagsüber beim Ordnungsamt, nachts bei der Polizei – und sofort mit dem Tier in die Tierarztpraxis oder -klinik gefahren ist.

Immer wieder kommt es in solchen Fällen zu Streitigkeiten zwischen Behörden und Tierärzten. Letztere haben dem notleidenden Fundtier, das ihnen ohne vorherige Meldung gebracht wurde, spontan geholfen. Die entstandenen Kosten sollen von der zuständigen Stadt oder Gemeinde beglichen werden. Diese lehnt jedoch unter Umständen die Zahlung unter Berufung auf eine fehlende Meldung ab.

Dazu gibt es ein bedeutsames Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az 11 LB 267/11):

Was war geschehen? Ein Spaziergänger hatte am späten Abend des 26. Dezember 2007 einen schwer verletzten Kater gefunden. Nachdem er weder den Halter ausfindig machen noch den örtlichen, von der Stadt engagierten Tierschutzverein erreichen konnte und die verständigte Polizei noch längere Zeit mit einem anderen Einsatz beschäftigt war, brachte der Passant das Tier zum notdiensthabenden Tierarzt. Dieser nahm, ohne zu zögern, eine Notoperation vor und behielt den Kater vier Monate zur weiteren Pflege in seiner Obhut.

Der Tierarzt hatte sowohl den örtlichen Tierschutzverein als auch die Stadt mehrfach dazu aufgefordert, die Rechnungen zu begleichen und den Kater abzuholen. Ohne Erfolg! Deshalb erhob er schließlich beim Amtsgericht Göttingen Klage - und gewann. Sie Stadt legte zwar Berufung beim OVG Lüneburg ein, musste sich aber auch dort mit einer Niederlage zufriedengeben. Eins der Hauptargumente zur Urteilsfindung: Trotz oder insbesondere wegen des bestehenden Vertrags mit dem Tierschutzverein, sei die Stadt nicht aus ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem Tierschutzgesetz befreit. Als zuständige Fundbehörde und damit als Betreuerin des Fundtieres, müsse sie in jedem Fall ein verletztes Fundtier medizinisch behandeln lassen!

Tierarztkosten geringhalten

Einfach ein gutes Gefühl für jeden Tierhalter ist es, sich den Tierarztbesuch jederzeit leisten zu können – trotz gestiegener Kosten. Das geliebte Tier in den besten tiermedizinischen Händen zu wissen, ohne Sorgen über die zu erwartende Rechnung, gibt Sicherheit und Ruhe.

Um beim Tierarztbesuch nicht in die Kostenfalle zu tappen, ist eine Tierversicherung wertvoll. Sie kommt für vielfältige Leistungen des Veterinärs auf und hilft, den Geldbeutel des Tierhalters bei Krankheit oder im medizinischen Notfall seines Schützlings zu schonen. Zur Auswahl stehen:

  • Tier-OP-Versicherung
    sie dient als Basisschutz und sichert bereits zu sehr günstigen Beiträgen teure operative Eingriffe beim Tier ab
  • Tierkrankenversicherung
    diese deckt neben Operationen vielfältige weitere Leistungen ab, sie übernimmt beispielsweise die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Akutbehandlungen oder Medikamente

Natürlich ist das Finanzielle nicht alles, was einen im Hinblick auf den Tierarztbesuch umtreibt. In unserem Ratgeber findest Du auch Kriterien zur Auswahl des richtigen Tierarztes: Tierarztkriterien

Icon Katze

Schutz für Deine Katze

Um Deiner Katze im Notfall die rettende OP zusichern zu können und Dich gleichzeitig vor hohen Tierarztkosten zu schützen, gibt es die:
Katzen-OP-Versicherung

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Wichtig: Hunde-OP-Schutz

Wenn eine OP für den treuen Begleiter unausweichlich ist, sollten die Tierarztkosten nicht noch zusätzlich Sorgen bereiten. Schone Deinen Geldbeutel und schütze Deinen Hund mit einer:
Hunde-OP-Versicherung

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Sicher Dein Pferd ab

Eine Operation ist für ein Pferd oft lebensrettend - die Kosten dafür aber sind immens. Schütze Dich und Deinen großen Vierbeiner:
Pferde-OP-Versicherung

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Kaninchen: gut geschützt

Für Kaninchen kann eine OP die letzte Rettung bedeuten. Sicher Deinem kleinen Liebling den lebenswichtigen Eingriff zu und bewahre Dich vor den Tierarztkosten mit der:
Kaninchen-OP-Versicherung

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